Wertmarken und Sammelpunkte in der Gemeinschaftsverpflegung

vom 23.03.2014, 18:56 Uhr

Auf vielen Lebensmittel zu ja heutzutage Wertmarken und Sammelpunkte zu finden. Zum Beispiel so Aktionen, wenn man x Marken von Produkt y einsendet, bekommt man Gegenstand z. Mittlerweile gibt es so Aktionen auf den verschiedensten Produkten aus dem Lebensmittelbereich. Die meisten Wertmarken und Sammelpunkte lassen sich auch ohne Beschädigung der Verpackung entfernen, weil sie nur aufgeklebt sind.

Diese Produkte werden dann auch weitläufig ausgeliefert. Es wird kein Unterschied zwischen den Empfänger gemacht. Wobei die Herstellerfirmen ja in der Regel an Großhändler liefern und diese dann an die weiteren Betriebe liefern. Die Empfänger hier von Supermärkten über Discounter, aber auch Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung, wie zum Beispiel Krankenhäuser und Pflegeheime sind.

Frau L. arbeitet mit vielen anderen Angestellten in einer Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung in der Küche. Dort werden eben unter anderem auch Waren verpackt an die Patienten und Bewohner ausgegeben. Die werden dann durch einen Großlieferanten angeliefert und dann zum Beispiel als Nachtisch oder als Zugabe bei den einzelnen Mahlzeiten gereicht.

Nun hat der Hersteller dieses Produkts mal wieder eine Sammelaktion. Seit dem sind die Mitarbeiter wie ausgewechselt. Alle sind heiß auf diese Wertmarken, die nur aufgeklebt sind und leicht entfernbar sind. Plötzlich reißen sich die Mitarbeiter um die Warenannahme, die sonst keiner gerne gemacht hat. Nur damit man möglichst als Erster die Wertmarken entfernen kann.

Zwischenzeitlich hat das auch der Chef der Küche mitbekommen und hat bei der letzten Lieferung einfach die gesammelten Wertmarken einkassiert, damit sich die Angestellte nicht weiter darum streiten. Der Chef hat sie dann seiner Frau gegeben, die sich natürlich gefreut hat und die Angestellten sind ziemlich sauer.

Haben die Angestellten in einer Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung aber überhaupt ein Anrecht auf diese Wertmarken und Sammelpunkte? Oder sind die eher für den Endverbraucher, die ja hier dann Bewohner und Patienten wären. Im der Einrichtung, in der Frau L. arbeitet, hat aber wahrscheinlich kein Bewohner Interessen an den Wertmarken und Sammelpunkten. Die würde wahrscheinlich so oder so im Hausmüll enden. Haben deshalb die Angestellten das Recht, vorm Verzehr bereits die Wertmarken und Sammelpunkte zu entfernen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Nein, dieses Anrecht haben die Angestellten nicht. Denn diese Packungen stehen den Bewohnern zu, die sie durch ihren Beitrag zum Essen bezahlt haben. Allerdings frage ich mich, warum hier ein solcher Aufstand unter den Mitarbeitern der Küche und Warenannahme gemacht wird. Was man für irgendwelche Punkte bekommt, ist oft nicht viel wert und man muss noch Porto bezahlen.

Dreist ist es vom Chef der Küche, die Wertmarken seiner Frau mitzunehmen. Das geht nicht. Er kann sammeln und sie dann unter den Mitarbeitern verteilen. Gerade den Küchenchefs wird von den Lieferfirmen zum Jahresende immer ein schönes Präsent übergeben. Ich weiß von anderen Großküchen, zum Beispiel im Krankenhaus, dass der Koch diese Sachen sammelt und an die Mitarbeiter verteilt. Das werden natürlich nicht alle so machen, aber richtig und gut finde ich das schon.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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