Schlosswechsel bei Kündigung und Abwesenheit des Mieters
Herr G. wohnt seit einige Jahren in einer kleinen Wohnung. Der Kontakt zum Vermieter, der sei eigen ist, ist immer schon ein wenig schwierig gewesen. Herr G. versuchte aber immer sich anzupassen und möglichst weniger Scherereien zu haben. Was auch meistens klappte.
Nun sind Herrn G. Eltern schwer erkrankt und er reiste zu den Eltern, um diese zu versorgen. Den Vermieter hat er darüber informiert und dem Vermieter auch eine Telefonnummer gegeben, unter der Herr. G zu erreichen ist. Da Herr G. wusste, dass er wohl länger bei seinen Eltern wird seien müssen, hat er bei der Post einen Nachsendeantrag gestellt, damit er seine Post bekommt.
Zwischenzeitlich verstarb die Mutter von Herrn G. Was der Vermieter ebenfalls wusste. Fast zeitgleich mit dem Tod der Mutter flatterte Herrn G. die Kündigung für die Wohnung ins Haus. Wobei sofort klar ersichtlich war, dass die Kündigung rechtlich nicht in Ordnung ist. Allerdings war Herr G. erst mal mit der Trauer um seine Mutter beschäftigt und fuhr bei der ersten Gelegenheit nach Hause, um benötigte Dinge aus der Wohnung zu holen und eventuell ein Gespräch mit dem Vermieter zu führen.
Nun kam Herr G. nach Hause und stellte fest, dass das Schloss an seiner Wohnungstür ausgetauscht wurden. Außerdem wurde der Briefkasten zugeklebt. Eine nette Nachbarin erzählte ihm, dass sei wohl um den Zeitraum der Kündigung geschehen. Also die Nachbarin konnte das Datum nennen und Herr G. weiß ja, auf welches Datum die Kündigung datiert ist.
Herr G. ist nun erst mal bei einem Freund untergekommen. Der Vermieter von Herrn G. ist ebenfalls nicht zu erreichen und Herr G. weiß nicht, wie er sich verhalten soll. In den nächsten Tagen muss er auch wieder zu seinem Vater, der gepflegt werden muss. Allerdings benötigt Herr G. dringend Sachen aus seiner Wohnung, zu der er keinen Zugang hat.
Was kann Herr G. nun unternehmen? Um gegen die ungerechtfertigte Kündigung vorzugehen, braucht er Unterlagen aus seiner Wohnung, die er aber nicht betreten kann. Der Vermieter hatte Herrn G´s Telefonnummer und hätte ihn doch mindestens mal informieren können, warum das Schloss ausgetauscht wurde.
Ich würde einfach einen Schlüsseldienst kommen lassen. Die Wohnung ist im Besitz von Herrn G.. Selbst wenn der Kündigungszeitraum der unrechtmäßigen Kündigung schon abgelaufen wäre. Aber das ist doch noch nicht mal der Fall, oder?! Also Herr G. ist Besitzer der Wohnung und darf sie jederzeit betreten.
Wenn der Eigentümer der Wohnung, der Vermieter, dagegen etwas tun will, muss er ein Gerichtsverfahren einleiten und die Polizei regelt das dann. Das kann ja durchaus mal vorkommen, wenn monatelang nicht die Miete gezahlt wurde oder ähnliches. Aber man darf nicht einfach das Schloss austauschen und dem Mieter den Zugang zu seinem Besitz verweigern.
Also Schlüsseldienst kommen lassen. Seinen Personalausweis wird er ja wohl dabei haben. Und die Rechnung bekommt dann der Vermieter. Und über eine Anzeige kann man auch mal nachdenken.
Es fragt sich, ob Herr G seine Miete überwiesen hat während seiner Abwesenheit. Der Vermieter ist nicht berechtigt, in die Wohnung seines Mieters zu gehen, auch bei Abwesenheit nicht. Es sei denn, es brennt oder es ist etwas anderes passiert. Da das Schloss ausgetauscht wurde, war der Vermieter in der Wohnung.
Aufgrund der Tatsache würde ich erst einmal zur Polizei gehen und dort Anzeige erstatten und die Polizei bitten festzustellen, dass das Schloss ausgetauscht wurde. Vielleicht können sie die Tür öffnen, ansonsten würde ich anschließend den Schlüsseldienst rufen. Ich hoffe, dass Herr G Zeugen hat oder nachweisen kann, dass er dem Vermieter die Telefonnummer seiner Eltern gegeben hat, damit der Vermieter nicht sagen kann, dass er von nichts wusste und deshalb die Wohnungstür geöffnet hat.
Die Nachbarin, die das alles mitbekommen hat, kann ja bezeugen, dass sowohl das Schloss ausgetauscht und der Briefkasten zugeklebt wurde. Der Vermieter kann sich also aus dieser Sache nicht herausreden. Möglich wäre allerdings, dass er behauptet, von nichts gewusst zu haben.
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