Verlustvortrag - Was ist das im steuerlichen Sinne?
Ich habe in Bezug auf meine Ausbildungskosten etwas von einem Verlustvortrag gelesen. Die steuerrechtlichen Beiträge kann ich aber nicht beurteilen, weil ich sie nicht verstehe, somit bitte ich hier um Hilfe. Was ist ein Verlustvortrag? Ist mein Verständnis richtig, dass dieses nur durch das Finanzamt ermittelt kann oder muss ich es in der Steuererklärung vorher ankreuzen, um es im letzten Jahr geltend zu machen?
Angenommen das Einkommen ist weniger als die Werbungskosten, somit würde mir ein Verlust entstehen, den ich im nächsten Jahr geltend machen kann? Ist das so richtig? Wie kann man ihn dann geltend machen? Habt ihr einen solchen Verlustvortrag schon einmal geltend gemacht? Wenn ja, wie geht das?
iggiz18 hat geschrieben:Angenommen das Einkommen ist weniger als die Werbungskosten, somit würde mir ein Verlust entstehen, den ich im nächsten Jahr geltend machen kann? Ist das so richtig?
Selber hatte ich zwar noch nie einen Verlustvortrag, aber wenn ich mich richtig erinnere, kann oder muss man das auf dem Steuerformular unter "Antrag auf Verlustfeststellung" ankreuzen. Aber selbst in den Folgejahren, kann man den Betrag dann auch nur vom zu versteuernden Einkommen abziehen und natürlich nicht von der zu zahlenden Steuer. Ob der Verlustvortrag jetzt ganz oder nur teilweise verteilt auf mehrere Jahre abzugsfähig ist, wird wohl von dessen Höhe abhängen.
iggiz18 hat geschrieben:
> Angenommen das Einkommen ist weniger als die Werbungskosten, somit würde mir ein
> Verlust entstehen, den ich im nächsten Jahr geltend machen kann? Ist das so richtig?
Du kannst den Verlust in den folgenden Jahren geltend machen (das passiert automatisch bis kein Verlust mehr da ist) und ihn ein Jahr rückwirkend anwenden.
Als Beispiel: Du hast ein Gewerbe (Schreinerei) und erzielst in 2014 einen Gewinn von 50.000 EUR, den du dann in der Steuererklärung dem Finanzamt gegenüber angibst. Daraus wird dann ganz normal die Steuer nach Abzug der sonstigen Kosten (Krankheit, Versicherung etc) berechnet. Sagen wir, das Finanzamt kommt auf ein steuerpflichtiges Einkommen von 12.500 EUR.
In 2015 ändert sich die Marktlage und du machst leider einen Verlust i. H. v. 35.000 EUR. Jetzt hast du die Möglichkeit in der 2015er Steuererklärung einen Verlustrücktrag zu beantragen, den du in der Höhe beschränken kannst. Hier würde sich jetzt ein Rücktrag von circa 4.000 EUR anbieten, dass du unter die Einkommensfreigrenze kommst und keine Steuern mehr zahlen musst bzw. die bereits gezahlte Steuer wieder bekommst.
Der Rest des Verlustes wird in einem "Bescheid über den vortragsfähigen Verlust zur Einkommensteuer" festgestellt und in das nächste Jahr (die nächsten Jahre) vorgetragen und mindern dort dann deinen Gewinn. Diesen Vortrag kann man aber nicht mehr in der Höhe begrenzen. Bei einem Gewinn von 8.000 EUR in 2016 würden vom verbleibenden Verlust (35.000 - 4.000 = 31.000) trotzdem die 8.000 EUR abgezogen, auch wenn du bereits unter der Freigrenze bist.
Das ganze klappt aber nur wenn die Summe aller deiner Einkünfte niedriger ist als die dazugehörigen Werbungskosten. Wenn du z.B. bei einer Photovoltaikanlage einen kleinen Verlust generierst und dazu noch als Angestellter tätig bist, mindert der Verlust der Solaranlage nur die Einnahmen aus der nichtselbstständigen Arbeit.
Die Ausnahme bilden hier die Verluste aus Aktienhandel. Die können nur mit Gewinnen aus Aktienhandel verrechnet werden und werden somit separat von anderen Verlusten vor- oder rückgetragen.
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