Sind Hebammenkosten bei der Jahreslohnsteuer absetzbar?
Bisher haben wir die Hebammenkosten, die wir selber gezahlt haben, nicht von der Steuer abgesetzt. Wir wussten nicht ob man das machen kann. Aber nun meinte ein Kollege meines Mannes, dass er das doch machen könnte und so werden wir dann wenigstens vom letzten Kind die Hebammenkosten angeben können. Aber sind diese überhaupt absetzbar? Wo muss man diese dann in der Jahreslohnsteuer angeben? Wurden die Hebammenkosten bei euch anerkannt?
Ja, man kann Krankheitskosten - dazu zählen auch Hebammenkosten - unter außergewöhnliche Belastungen absetzen, wenn sie die zumutbaren Belastungen überschreiten. Was zumutbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren, wie etwa Steuerklasse, Einkommen und Kindern, ab und wird als Prozentsatz vom Einkommen berechnet. Dafür gibt es Tabellen. Die zumutbaren Belastungen können von einigen Hundert bis zu einigen Tausend Euro betragen.
Die Kosten für die Hebamme sind Krankheitskosten. Diese sind im Steuerrecht außergewöhnliche Belastungen und können erst über eine bestimmte Grenze abgesetzt werden. Diese geht von einem bis sieben Prozent der Bruttoeinkünfte und hängt vom Familienstand und dem Verdienst ab.
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