Hat die Polizei Sonderrechte im Straßenverkehr?
Heute in der Früh ist ein Streifenwagen mitten auf der Kreuzung unter der Ampel, bereits auf Rot, stehengeblieben und hat zwei Kollegen dort für die Polizeistation aussteigen lassen. Ich konnte dieses Halteverlassen der Polizei nicht fassen und wollte gerade über den Zebrastreifen gehen, aber ein findiger Autofahrer nützte den "Windschatten" der Polizei und fuhr noch bei Rot über die Kreuzung und hätte mich beinahe gestreift.
Die Polizei lässt mitten auf der Kreuzung Kollegen aussteigen und das noch unter einer roten Ampel - ist das erlaubt oder nicht? Hat die Polizei Sonderrechte beim Halten oder sollte sie selber dafür einen Strafzettel bekommen?
Die Polizei hat grundsätzlich keinerlei Sonderrechte im Straßenverkehr. Da gelten für sie die gleichen Regeln, wie für andere Verkehrsteilnehmer auch.
Sind allerdings das Blaulicht und das Martinshorn eingeschaltet, gelten für diese Fahrzeuge Sonderrechte. Ist dagegen nur das Blaulicht eingeschaltet, ist dies kein Grund, um Sonderrechte zu beanspruchen.
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