Mandant oder Klient - Unterschiede und wann sagt man was?

vom 19.03.2014, 14:10 Uhr

Ich würde sagen, dass ein Anwalt einen Mandanten hat, wenn er vor sich einen Kunden sitzen hat. Aber ich habe auch im Fernsehen schon mal gehört, dass ein Anwalt seinen "Kunden" auch Klient nannte. Aber wann sagt man was? Wann ist ein Kunde ein Mandant und wann ein Klient? Gibt es da überhaupt ein Unterschied?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Klient: Der Klient ist vom Wortsinn her zunächst einmal ein Kunde, der einen Auftrag erteilt. Mit Klient ist eine Person gemeint, die Angehörigen bestimmter freiberuflicher Berufssparten/Beratern/Künstlern einen Auftrag erteilt. Das Klientel ist die Gesamtheit der auf diese Weise agierenden Kunden des Freiberuflers.

Mandant: Der Mandant ist seit dem 14. Jhd als Begriff üblich und bezeichnet einen Auftraggeber, der einem anderen eine Vertretungsvollmacht anvertraut (vor Gericht), und hat sich seitdem in der Kanzleisprache erhalten. Die Vertretungsvollmacht an sich wird Mandat genannt.

Der Unterschied zwischen beiden ist der heutige Gebrauch. Klient für alle Freiberufler außer Anwälte. Mandant wird der Auftraggeber eines Anwalts genannt, der ihn gleichzeitig in diesem Auftrag vertritt (anstelle des Mandanten).

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» dichtfix » Beiträge: 37 » Talkpoints: 14,72 »


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