Pflegebedürftigkeit und adoptierte Kinder
Frau O. ist 30 Jahre alt und Single. Die Eltern von Frau O. haben sich bereits kurz vor der Geburt getrennt und der leibliche Vater hat Kontakt zu seiner Tochter abgelehnt. Allerdings hat er, zumindest zeitweise, Unterhalt bezahlt. Allerdings nur den Mindestsatz. Frau O. hat ihren Vater mit 18 Jahren unbedingt kennen lernen wollen, was in einem kurzem Treffen endete, bei dem sich beide wenig zu sagen hatten.
Frau O.s Mutter hat wieder geheiratet. Der Stiefvater hat das Kind auch adoptiert und es wie seine eigene Tochter behandelt. Der Stiefvater hat Frau O. eine sehr gute Ausbildung ermöglicht. Frau O. arbeitet heute in einem angesehenen Beruf und verdient relativ viel Geld. Genau um in einer großen Eigentumswohnung zu leben, ein Auto zu fahren und mehrmals im Jahr in den Urlaub zu fahren.
Frau O.s Mutter ist leider vor ein paar Jahren aus der Welt geschieden. Frau O. hat aber weiterhin einen sehr guten Kontakt zu ihrem Adoptivvater. Dieser ist mittlerweile pflegebedürftig und Frau O. kommt mit ihren Halbgeschwistern zusammen finanziell für die Pflege auf. Was Frau O. wirklich gerne macht, da sie ihrem Stiefvater wirklich dankbar ist.
Nun bekam Frau O. heute einen Anruf von der Lebensgefährtin ihres leiblichen Vaters. Ihr lieblicher Vater hatte einen schweren Unfall, den er selbst verursacht hat und ist nun pflegebedürftig. Da weder der leibliche Vater, noch die Lebensgefährtin Geld haben, soll nun Frau O. für die Kosten aufkommen.
Frau O. hat zu diesem Mann aber absolut keine Beziehung. Hat ihn genau einmal im Leben gesehen. Die Lebensgefährtin aber sagt, dass sie als leibliche Tochter unterhaltspflichtig ist. Sie zahlt ja aber bereits Unterhalt bei der Pflege des Adoptivvaters. Kann Frau O. wirklich zweimal zur Kasse gebeten werden? Welcher Unterhalt muss in dem Fall vorrangig bedient werden?
Liegt tatsächlich eine Adoption vor? Also der leibliche Vater hat sein Einverständnis gegeben und der neue Mann der Mutter hat Frau O. an Kindesstatt angenommen? Dann hat Frau O. genau einen Vater, dem gegenüber sie unterhaltspflichtig ist und das ist ihr Adoptivvater. Die Verbindung zum leiblichen Vater ist rechtlich zu 100 Prozent gekappt.
Frau O.hat rechtlich gesehen keinerlei Beziehung mehr zu ihrem leiblichen Vater. Ihr "Stiefvater" ist nach der Adoption nicht ihr Stiefvater, sondern ihr Vater mit allen Rechten und Pflichten. Eine adoptiertes Kind steht rechtlich genauso da wie ein leibliches Kind, zumindest wenn es als Kind und nicht als Erwachsener adoptiert wurde.
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