Zustimmung des biologischen Vaters zur Erwachsenenadoption
S. ist seit ein paar Wochen 18 Jahre alt. Ihre Eltern haben sich getrennt, da war S. noch ein Kind. Der leibliche Vater hat nie nur einen Cent Unterhalt bezahlt, noch besteht ein regelmäßiger Kontakt zwischen Vater und Tochter. Sie sehen sich gelegentlich, aber eine wirkliche Beziehung besteht nicht.
Die Mutter von S. hat recht bald einen neuen Mann kennen gelernt, den sie auch geheiratet hat und mit dem sie immer noch verheiratet ist. Der neue Mann behandelt S. wie er ein eigenes Kind behandeln würde und wurde immer mehr zum Vater für S. Leider kann der Stiefvater keine eigenen Kinder bekommen.
Es wurde zwar in der Kindheit mal darüber gesprochen, ob der neue Mann nicht S. adoptieren sollte. Allerdings widersprach der Kindsvater einer Adoption. Man wollte das dann auch nicht wirklich durch kämpfen, denn an der Beziehung zwischen S. und ihrem Stiefvater hätte das ja nichts geändert.
Mit dem 18. Geburtstag kam der Gedanke nun wieder auf. S. würde gerne richtig zu dem Mann stehen, der sie aufgezogen hat und zu dem sie eine enge Bindung hat. Die Mutter ist noch dazu schwer krank und es ist absehbar, dass sie innerhalb der nächsten Monate versterben wird. Der Stiefvater hat mit den beiden Frauen nun ein längeres Gespräch geführt, da er Vermögen hat und wenn seine Ehefrau vor ihm stirbt, S. quasi kein Erbe bekommen kann, da sie eben nicht seine Tochter ist. Wobei dieser Punkt an sich für alle Beteiligten nebensächlich ist, aber eben auch ein Punkt in der Überlegung ist.
Nun hat der leibliche Vater von den Überlegungen erfahren. Er sagt, er würde weiterhin seine Zustimmung zu einer Adoption nicht geben. Denn immerhin sei S. ja seine Tochter, er habe nur ein niedriges Einkommen und irgendjemand muss sich ja um ihn kümmern, wenn er mal alt und gebrechlich ist. Immerhin sei S. ja dann immerhin ihm gegenüber unterhaltspflichtig. Was sie nicht mehr wäre, wenn der Stiefvater sie adoptiert.
Muss der biologische Vater wirklich einer Erwachsenenadoption zustimmen? Stimmen die Befürchtungen des biologischen Vaters, dass seine Tochter, um die er sich nie wirklich gekümmert hat, ihm gegenüber unterhaltspflichtig ist, falls er mal ein Pflegefall ist? Kann man das durch eine Erwachsenenadoption umgehen?
Für eine Erwachsenenadoption braucht man nicht das Einverständnis der leiblichen Eltern. Man ist erwachsen und braucht das Einverständnis für gar nichts mehr. Allerdings würde eine Adoption von S. durch ihren Stiefvater an dem Verhältnis zu ihrem leiblichen Vater gar nichts ändern. Bei einer Erwachsenenadoption wird die Bindung zu den leiblichen Eltern nicht angetastet. Rechte und Pflichten bleiben bestehen. S. hätte danach einfach zwei Väter.
S. ist also weiterhin erbberechtigt gegenüber ihres leiblichen Vaters und hat auch die Pflicht, Elternunterhalt zu zahlen, falls das mal notwendig sein sollte. Wenn das Kind nicht zahlen will, kann es "unbillige Härte" geltend machen. Die liegt dann vor, wenn es eben von dem Kind moralisch zu viel verlangt wäre, dass es für den Vater Unterhalt zahlt. Ganz eindeutig ist das, wenn der Vater das Kind missbraucht hat, aber auch Vernachlässigung kann oftmals wenigstens zu einem Teilerlass führen.
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