Kann man sein Kindsein-Verhältnis beenden?

vom 18.03.2014, 09:52 Uhr

Person A ist unglücklich mit seinen Eltern. Wurde nie unterstützt, und man versteht sich auch sonst nur sehr schlecht. Jetzt überlegt Person A, ob man es gerichtlich klären kann, nicht mehr im Kind-Verhältnis zu stehen, damit man für Pflegekosten und andere Dinge nicht aufkommen muss. Schließlich ist man nach einer Adoption ja auch nicht mehr für die leiblichen Eltern haftbar zu machen. Person A hat aber niemanden, der Sie adoptiert.

Habt ihr so etwas schon mal gehört? Ist es überhaupt machbar?

» laraluca » Beiträge: 1068 » Talkpoints: 9,76 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Nein, das geht nicht und es wäre auch nicht besonders sinnvoll. Eltern bleiben immer Eltern und Kinder Kinder. Die Gerichte wären ziemlich überfordert, wenn alle Teenager oder geistig Teenager gebliebene, die sich mit ihren Eltern nicht mehr verstehen, klagen würden.

Die Elternschaft kann nur durch eine Adoption geändert werden. Hier übernimmt man alle Pflichten und Rechte der Eltern. Es ist die einzige Ausnahme, wo das Kind gegenüber seinen leiblichen Eltern auch nicht mehr erbberechtigt ist und umgekehrt. Man kann aber um die Pflegekosten herumkommen, wenn die Eltern etwas sehr Schlimmes getan haben. Das muss aber extrem sein, wie etwa ein Mordversuch. Vernachlässigung, auch schwere, reicht nicht.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Man kann sich jederzeit adoptieren lassen. Ich finde aber, dass man sich so einen Schritt gut überlegen muss. Man müsste sich also nur adoptieren lassen und wäre seine Verpflichtungen gegenüber den leiblichen Eltern los. Ich denke mal, dass sich da schon jemand finden würde, der einen adoptiert und den man trotzdem auch leiden mag, sodass man auch für ihn aufkommen würde. Ich sehe das Problem eher im Zwischenmenschlichen. Wenn man sich adoptieren lässt, sagt man ja nicht nur seinen Eltern ab, sondern auch der ganzen Familie in gewisser Weise und das kann dann eben auch nach hinten losgehen.

Man muss aber nur wegen der Adoption zum Notar und nicht noch mal extra zu Gericht um sich quasi von seinen Eltern trennen zu lassen. Das passiert dann so wie ich es gelesen habe, automatisch, wenn man adoptiert wurde. Man muss also nicht noch mal großartig etwas mit seinen Eltern zu tun haben.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Wenn man sich als Erwachsener adoptieren lässt, bleibt man trotzdem Kind der leiblichen Eltern. Man behält die Recht, kann also noch erben, und man behält auch die Pflichten, muss sich also später um die Pflege kümmern. Auf diese Weise entkommt man seinen Eltern also kein bisschen.

In einigen Fällen ist es fraglich, ob man die Pflege später mal übernehmen muss. Das ist bei Missbrauch in der Kindheit beispielsweise möglich oder wenn die Eltern getrennt waren und der Vater nie Unterhalt gezahlt hat, muss man ihm dann auch keinen Unterhalt zahlen, wenn er alt ist. Außerdem muss man natürlich nicht zahlen, wenn man gar nicht genug verdient, um sich das leisten zu können.

Aber das wird dann geklärt, wenn das Problem aufkommt. Sprich, wenn die Eltern alt sind, Pflege benötigen und nicht selbst dafür aufkommen können. Dann wendet man sich an das Kind und dann kann das Kind Einspruch erheben. Kein Gericht wird sich jetzt ohne Notwendigkeit mit dem Eltern-Kind-Verhältnis auseinandersetzen. Dann hätten die wirklich extrem viel zu tun. Erst mal abwarten, wie es später aussieht, wenn es hart auf hart kommt.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Bevor man sich darüber Gedanken macht, ob man später für die Eltern aufkommen muss, sollte man sich erst mal darüber informieren, ab wann man zur Kasse gebeten wird. Und dafür muss man als Kind schon ein sehr hohes Einkommen besitzen, bevor man zumindest anteilig an den Kosten beteiligt werden kann.

Aber nur weil man sich schlecht versteht und angeblich nie unterstützt wurde, kann man das Eltern-Kind-Verhältnis nicht auflösen. Zumal eben eine Adoption im Erwachsenenalter dafür nicht geeignet ist. Die Rechte und Pflichten bleiben erhalten. Da kann sich weder A aus der Verantwortung winden, noch können hier die Eltern ablehnen die finanzielle Verantwortung für A abzulehnen. Immerhin gibt es ja auch die Möglichkeit, dass A finanzielle Hilfe benötigt, wo sich der Staat an die Eltern wendet.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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