Kann man sein Hausrecht auch bei Maklern in Anspruch nehmen?

vom 18.03.2014, 00:26 Uhr

Herr und Frau H. wohnen in einem sehr schönen kleinen Einfamilienhaus zur Miete und das schon seit vielen Jahren. Der Hausbesitzer möchte sein Anwesen nun verkaufen und hat einen Makler mit dem Verkauf beauftragt. Herr und Frau H. haben leider nicht die finanziellen Mittel, um das Haus zu kaufen und wollen sich eigentlich auch nicht mit Eigentum belasten.

Nun gibt es natürlich Interessenten für das kleine Einfamilienhaus, die das Haus gerne kaufen möchten. Herr und Frau H. sind auch gerne zu Besichtigungsterminen bereit, haben aber beide schlechte Arbeitszeiten. Nun kam der Makler schon mehrfach unangekündigt mit Interessenten vorbei. Außerdem setzt der Herrn und Frau H. schriftlich teilweise massiv unter Druck.

So kam es schon mehrfach vor, dass das Ehepaar nach Feierabend ein Schreiben des Maklers im Briefkasten hatte, das am folgenden Tag mehrere Besichtigungstermin sind und sie gefälligst vor Ort sein sollen. Sollten Herr und Frau H. diese Termine nicht möglich machen, würde der Makler Schadenersatz fordern. Herr und Frau H. haben mehrfach verschiedene Termine zur Wahl angeboten. Trotzdem besteht der Makler auch auf unangekündigte Besichtigungen oder legt die Termine zu Zeiten, zu denen Herr und Frau H. beruflich bedingt außer Haus sind, was dem Makler auch bekannt ist.

Teilweise wird der Makler auch bei Besichtigungen unverschämt und verweist den Interessenten gegenüber darauf, dass Herr und Frau H. ja Besichtigungstermine verweigern und ähnliches. Herr und Frau H. haben allerdings kein Problem mit dem generell Punkt, dass nun mal Interessenten das Haus besichtigen wollen. Sie sind gerne bereit diese Besichtigungen nach Absprache möglich zu machen. Sie sind allerdings nicht dazu bereit, sich mehrfach und teilweise auch kurzfristig Urlaub nehmen zu müssen.

Alles in allem stört Herrn und Frau H. die Art des Maklers, der immer wieder kurzfristige Termine vereinbart und von den Eheleuten fordert, sie haben zu den von ihm genannten Zeiten zu Hause zu sein. Deshalb würden sie gerne von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und dem Makler ein Hausverbot erteilen. Für Interessenten würden sie aber zu abgesprochenen Besichtigungsterminen zur Verfügung stehen. Aber ist es überhaupt möglich einem Makler gegenüber von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Herr und Frau H. sollten sich hier weniger kindisch geben und zeigen, dass sie ihrer Verpflichtung zur Kooperation in dem Fall bereit sind und sich entsprechend verhalten. Was der Makler sonst macht und wie er sich in Abwesenheit verhält, sollte hier keine Rolle spielen. Natürlich sind Termine abzusprechen und ein Tag dürfte nicht genügen! Hier kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass ein Vorlauf von einer Woche für beide Seiten möglich wäre. Sogar das Ehepaar H. sollte es ermöglichen können, dass zumindest eine Person dann anwesend ist. Es ist nicht notwendig, dass sowohl Herr als auch Frau H. da sind. Schließlich verkaufen sie nicht das Haus sondern sollen nur ihr Eigentum "überwachen".

Wenn wirklich schwerwiegendes vorgefallen sein sollte - zwischen Makler und den Mietern - dann kann natürlich auch das "Hausrecht" in Anspruch genommen werden und man lässt den Makler nicht ins Haus. Wohl aber die Interessenten. Ob dies aber wirklich notwendig ist, nach dem was hier geschildert wurde, ist fraglich. Im schlechtesten Fall könnte bei einem Streit zwischen Mieter und Vermieter (denn der will offenbar sein Haus zu Geld machen und der Mieter scheint dies verhindern zu wollen!) tatsächlich so weit kommen, dass hier ein finanzieller Schaden entsteht.

Statt jetzt als Mieter einen Nebenkriegsschauplatz zu suchen und sich mit dem Makler völlig ohne Grund (man gewinnt schließlich nichts und die Verkaufsabsicht wird letztlich nicht geändert) zu streiten, kann man seinem Vermieter mitteilen, was hier falsch läuft und was zu verbessern wäre. Oder besser - man macht gleich einen Vorschlag, wie es in Zukunft für alle besser laufen könnte.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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