Mehrere Aushilfen müssen sich Ladenschlüssel teilen
In einem Souvenirgeschäft, in einem kleinen Touristenort, sind mehrere Aushilfen beschäftigt. Außerdem gibt es eine Filialleiterin, da der Arbeitgeber auch in anderen Touristenorten Filialen hat. Insgesamt sind ach bis zehn Aushilfen beschäftigt, je nach Saison und Bedarf. Das Geschäft hat relativ lange Öffnungszeiten und die Filialleiterin ist nicht immer im Geschäft.
Nun ist das Geschäft quasi von früh am Morgen bis spät am Abend geöffnet. In den Hauptzeiten ist das Geschäft mit mehreren Angestellten besetzt. In den Abendzeiten schafft es auch eine Aushilfe allein, die dann auch den Laden schließt. Die Filialleiterin ist nicht immer bei Geschäftsschluss, sondern teilt ihre Schichten eben passend ein.
Für das Ladengeschäft gibt es drei Schlüsselsätze, mit jeweils allen Schlüsseln, die benötigt werden. Einen Schlüsselsatz hat die Filialleiterin, da sie auch außerhalb der Öffnungszeiten im Geschäft tätig ist. Die anderen beiden Schlüsselsätze müssen die Aushilfen sich teilen. Sprich sie müssen untereinander dafür sorgen, dass eben Abends ein Schlüsselsatz vor Ort ist, damit das Ladengeschäft abgeschlossen werden kann und sie müssen dafür sorgen, dass morgens ein Schlüsselsatz vor Ort ist, damit jemand aufschließen kann.
Da aber unter anderem aufgrund der Arbeitsschutzgesetze nie derjenige morgens öffnet, der am Vorabend geschlossen hat, bedeutet das durchaus Planung. Oder wenn die Spätschicht krank wird und die Frühschicht den Schlüssel mitnehmen müsste, um am nächsten Morgen zu öffnen und so weiter. Oftmals muss die Spätschicht dann Nachts noch bei einem Kollegen vorbei fahren, um den Schlüsselsatz weiter zu geben. Was für die beiden betreffenden Mitarbeiter immer Aufwand ist. Für den Bringer eben Mehrzeit, da alle Angestellten weiter entfernt wohnen und der Empfänger muss so lange wach bleiben, bis der Schlüssel vor Ort ist.
Die Angestellten sind von der Situation natürlich genervt. Es kam auch schon vor, dass ein Angestellter von der Frühschicht extra zum Abschließen noch mal in den Betrieb kommen musste oder jemand von der Frühschicht bei den Kollegen anrufen musste, weil man das Ladenlokal nicht aufschließen konnte, weil der Schlüssel fehlte.
Nun fragen sich die Angestellten, ob das überhaupt rechtlich haltbar ist? Kann der Arbeitgeber verlangen, dass nur wenige Schlüsselsätze ausgegeben werden und sich die Mitarbeiter absprechen müssen, wer wann das Geschäft öffnet und schließt? Oder muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die Angestellten ihren Arbeitsplätze betreten, beziehungsweise verlassen können?
Ob das rechtlich haltbar ist, kann ich natürlich nicht sagen. Dafür müssten die Kollegen schon einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen. Aber die Geschichte finde ich schon etwas merkwürdig.
Wieso muss überhaupt der Empfänger bei der Schlüsselübergabe wach bleiben? Einen Schlüssel kann man auch in den Briefkasten werfen. Wenn die Kollegen halbwegs zuverlässig sind, kann das doch funktionieren.
Und irgendwie klingt das nicht so, als hätten die Aushilfen mit der Filialleiterin richtig geredet. Da ein Schlüsselsatz selbst bei einer Schließanlage nicht übermäßig teuer ist, muss es andere Gründe geben. Vielleicht möchte sie einfach nicht, dass zu viele Schlüssel im Umlauf sind. Vielleicht hat sie schlechte Erfahrungen mit Aushilfen, die Schlüssel verlieren, gemacht.
Möglicherweise kann man das Problem auf andere Art lösen, zum Beispiel mit einem elektronischen Zugangssystem oder einem sicheren Schlüsselkasten, in dem die Aushilfe vom Abend den Schlüssel für die Frühschicht deponieren kann.
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