Gehen Forderungen an Erben über?
Dass man als Erbe auch Schulden übernehmen kann, ist mir bekannt. Wie sieht das aber mit Forderungen aus? Konkret geht es um einen Fall wo A Forderungen, die mittlerweile mit Verzugszinsen belastet sind, an Person B hat. A hat ein minderjähriges Kind und ist verheiratet. Die Forderungen sind schon vor der Eheschließung entstanden. Wenn die Forderungen nun auch auf die Erben übergehen, wer erbt dann?
Ist hier auch der der Ehepartner involviert, obwohl die Forderungen schon vor der Heirat vorhanden waren? Für Schulden müssen ja zukünftige Ehepartner auch nicht eintreten. Oder kann sich der Schuldner dann einfach nur freuen, weil die Forderungen im Todesfall von A einfach mit wegfallen?
Das Erbrecht sieht in Deutschland, sofern im Testament nichts anderes aufgeführt ist, vor, dass das Erbe zu 50% an den Ehepartner geht und zu 50% an die Kinder. Dementsprechend müssten sich auch die Schulden bzw. Forderungen der Verstorbenen Person vererben.
Soweit ich weiß sind Schulden auch vererblich. Dabei soll es aber angeblich nur dann gehen, wenn man das Erbe auch antritt. Angeblich würde das ergo bedeuten, dass es nicht so ist, wenn man das Erbe ausschlägt. Ich möchte jedoch nichts falsches sagen, denn das ist nur mein Informationsstand, den ich bekommen habe.
Es geht hier aber nicht um Schulden des Erblassers, die man als Erbe wirklich nur übernimmt, wenn man auch das Erbe annimmt. In dem Fall geht es um Forderungen die noch bestehen und ob die im Todesfall eben auch vererbt werden. Und wenn dem so ist, ob nur das Kind hier die Forderungen erbt oder auch der Ehepartner. Da eben die Forderungen vor der Eheschließung schon vorhanden waren.
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