Ab welchem Zeitpunkt ist ein Kind erbberechtigt?
Ich habe einmal gehört, dass auch ein ungeborenes Kind erbberechtigt ist. Das ist beispielsweise in folgendem Fall interessant: Herr A., der nicht mit der Mutter verheiratete Vater des Kindes, stirbt vor dessen Geburt. Ansonsten hat er außer einem Bruder keine Verwandten. Normalerweise würde der Bruder als nächster Verwandte alles erben. Ist aber nun das ungeborene Kind erbberechtigt, dann erbt der Bruder gar nichts. Stirbt das Kind im Mutterleib, würde sogar die Mutter alles erben, obwohl sie mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist.
Aber ab welchem Zeitpunkt ist das Kind erbberechtigt? Reicht es schon, wenn eine Schwangerschaft nach einer Woche vom Arzt festgestellt wurde, dass Kind aber eine Woche später wieder abgeht? Erbt dann die Mutter (über das Kind) oder der Bruder?
Falls ich mich noch gut erinnern kann, dass es tatsächlich so ist, dass ein Baby, das gerade die Welt erblicke, erbberechtigt ist. Alter spielt in diese Sache keine Rolle, denn erben und verwalten zwei paar Stiefel sind. Wenn eine Frau schwanger ist, könnte ich mir auch vorstellen, dass man bereits das Kind ab bestimmtem Schwangerschaftsmonat als Erbe einsetzen kann. Sollte es jedoch sterben oder sollte dem Ungeborenem was anderes zustoßen, würde es zur Auflösung der Erbe führen.
Das Kind muss noch nicht geboren sein, um als Erbe zu gelten. Sobald es lebend geboren wurde, gilt es dann offiziell als Erbe. Bis zur Geburt wird die Erbschaft dann quasi eingefroren. Kommt es zu einer Fehlgeburt oder das Kind wird tot geboren, so steht der Mutter nichts zu. Das Kind muss definitiv gelebt haben, damit die Mutter eventuell danach erbt.
Wann die Schwangerschaft bekannt wird, spielt dabei wiederum keine Rolle. Denn die Zeugung kann man ja ziemlich genau berechnen und nur dieser Zeitpunkt muss vor dem Tod des potentiellen Vaters liegen.
Man ist ab der Zeugung erbberechtigt. Somit stimmt es, dass in den oben beschriebenen Fall das Kind vor dem Bruder erben würde. Würde es aber bis zur Geburt zu jeglichen Komplikationen zu einem Tode des Kindes kommen, würde die Mutter es erben, da das Kind keine Erben hat. Im Falle dessen, dass das Kind überlebt, wird es wohl zum Erbe, aber kann über das Erbe nicht selbst verfügen. Die Mutter wird bis zum 18. Lebensjahr über das Erbe verfügen und es zu diesem Anlass übergeben müssen. Erbe ist aber auch für die Erziehung zu benutzen, sodass es eigentlich nicht komplett übergeben werden muss, so lange es für das Wohl des Kindes ausgegeben wurde.
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