Wohnhausflur mit großen Grünpflanzen vollstellen gestattet?

vom 16.03.2014, 15:00 Uhr

Herr A hat sich heute das gesamte Treppenhaus angesehen. Dabei hat Herr A festgestellt, dass die Treppe von Stock 6 bis 5 völlig mit 6 hohen Grünpflanzen im Topf vollgeräumt ist, sodass dadurch rund zwei Drittel der Treppe unbegehbar geworden sind.

Ist es erlaubt, den Flur mit großen Grünpflanzen vollzustellen, oder nicht? Wie sieht es mit der Brandgefahr aus? Können solche Pflanzen Brände verschlimmern oder gar die Fluchtwege versperren und Menschenleben fordern?

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Das Treppenhaus ist der Fluchtweg bei Bränden und anderen Gefahren. Die darf man mit nichts vollstellen. Es ist dabei unerheblich, ob die Gegenstände selber feuerfest sind oder einen Brand beschleunigen. Man könnte in Panik darüberstolpern und sich verletzen und das Haus nicht mehr verlassen können. Oder die Flucht dauert durch die Pflanzen einfach nur länger und man atmet mehr Rauch ein. Die Fluchtwege dürfen nicht vollgestellt werden. Herr A. sollte mit den Nachbarn reden oder sich an den Vermieter wenden.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Streng genommen darf im Treppenhaus nichts stehen. Es muss völlig frei stehen und kein Schränkchen oder keine Pflanze darf im Weg stehen. Darauf muss ein Vermieter achten und wenn er es nicht macht, ein Brand entsteht und die Gegenstände den Fluchtweg versperren und dadurch mehr passiert als passiert wäre ohne diese Gegenstände ist er zu bestrafen. Wenn dabei jemand ums leben kommt ist es fahrlässige Tötung. Auch diejenigen, die die Fluchtwege versperren sind dran. Denn sowas sollte im Mietvertrag stehen und jedem klar sein.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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