Namensänderung nach Hochzeit - wen informieren
Jetzt wird's ernst, denn ich stecke gerade mitten in meinen Hochzeitsvorbereitungen für die standesamtliche Hochzeit, die nächste Woche stattfinden wird
Dabei habe ich mich "schweren Herzens" dazu entschlossen, meinen Nachnamen aufzugeben und den meines Zukünftigen anzunehmen (war gar nicht so leicht die Entscheidung...).
Meine Frage nun:
wen muss man alles informieren, wenn man seinen Namen gewechselt hat. Mir fallen da Institutionen wie Banken, Versicherung, Bafög-Amt und Verlage bei denen Abos laufen ein. Sicher gibt es noch einige andere und daher würde ich mich über weitere Vorschläge und Hinweise freuen, an wen oder was noch zu denken ist...
Außerdem:
gibt es so eine Art Nachsendeantrag bei Namensänderungen bei der Post? Ich kenne nur den herkömmlichen Nachsendeantrag, wenn man die Adresse geändert hat. Wie sieht es aber aus, wenn ich Post an meinen alten Nachnamen bekomme. Kann man da bei der Post so etwas beantragen, dass weiterhin auch die Post für den alten Nachnamen (für eine gewisse Zeit) geliefert wird?
Vielen Dank schon mal...
Erstmal zur Post:
Die stellt die Post für die Leute zu, deren Nachnamen am Klingelschild bzw. Briefkasten hängen. Du kannst deinen alten Namen ja einfach eine Weile dort stehen lassen, dann wird auch die Post auf den alten Nachnamen weiter zugestellt.
Ansonsten hast du glaube ich alles genannt - jetzt gilt es bloß, an jede einzelne Versicherung auch zu denken (Krankenversicherung, evtl. Hausratversicherung, Lebensversicherung, Haftpflichtversicherung und was man nicht alles so hat ).
Außerdem fällt mir spontan noch der Arbeitgeber ein, das wäre sicher auch recht hilfreich
Und dann eventuell noch größere Dinge im Internet bei denen du registriert bist. Meinetwegen Paidmailer, aber auch irgendwelche Communities wie bspw. XiNG oder so, dort könnte das auch hilfreich sein. Und natürlich eBay, Börsen wie Hitflip o.ä. Je nachdem wo du angemeldet bist eben
Das Amt, dass Dir Deinen Ausweis/Reisepass ausgestellt hat, musst Du auch besuchen, da Deine Ausweise durch die Namensänderung nicht mehr gültig sind. Das gleiche gilt für Führerscheine und Fahrzeugscheine. Die Frist beträgt meines Wissens 3 Monate.
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