Wer trägt Kosten für Rohrreinigungsservice in Mietwohnung?

vom 14.03.2014, 12:53 Uhr

Bei A im Haus ist in der unteren Wohnung ständig die Toilette verstopft. Nun hat der Vermieter B eine Reinigungsfirma für den Rohrreinigungsservice bestellt und meint, dass er diese Kosten dann auf alle Mieter umschlagen wird, weil man nicht feststellen kann, wer den Schaden verursacht hat. Denn da die Rohre unten alle wohl zusammen laufen und auch das Rohr vor dem Haus wohl durchgespült werden muss, meint er, dass es Sache der Mieter in dem Haus ist und diese eben nicht darauf geachtet hätten, was sie in die Toilette schütten oder herunter spülen.

Wer trägt eigentlich die Kosten für so einen Rohrreinigungsservice, der auch die Rohre vor dem Haus bis zur Kanalisation durchspült? Was ist, wenn der "Schuldige" nicht ausfindig gemacht werden kann? Müssen dann alles Mieter zahlen?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Sollte im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel stehen könnte er unter Umständen davon Gebrauch machen, hier muss man genau auf die vertragliche Formulierung und die Höhe der Kosten achten (mehr als 100€ sollte nicht durchsetzbar sein). Hat er dies nicht vereinbart trägt er die Kosten.

Das ein Rohr nur verstopft wenn man etwas falsches herunter Spült ist Quatsch, auch der alltägliche Gebrauch kann zu einer Verstopfung führen. Es kommt natürlich auch auf die Leitungsführung an.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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