Drecksasylant - in der Schweiz kein rassistischer Begriff

vom 12.03.2014, 02:58 Uhr

Meines Erachtens sollten Personen im öffentlichen Dienst, insbesondere Polizisten, ein gewisses Niveau an den Tag legen. Ihr Verhalten sollte angemessen und nicht proletenhaft oder niveaulos sein. Schließlich wollen sie ja auch Respektspersonen sein. Da gehört ein gewisses Sozialverhalten meiner Meinung nach zwingend dazu.

Allerdings sind Polizisten in der Praxis eben auch nur Menschen, und damit nicht fehlerfrei. Auch plumpe rassistische oder ausländerfeindliche Denkweisen lassen sich wohl leider bei einigen Personen nicht verhindern. So hat ein Polizist in Basel einen Algerier festgenommen und ihn vor Passanten als "Drecksasylant" beschimpft. Dafür wurde er ursprünglich wegen "Rassendiskriminierung" verurteilt. Jetzt wurde das Urteil zurückgezogen. Aus einem ganz einfachen Grund: "Asylant" bezeichne keine Rasse.

Der oberste schweizerische Gerichtshof stellte fest, dass Begriffe wie "Drecks-Asylant" oder "Sau-Ausländer" zwar beleidigend, aber nicht rassistisch, seien. Es wurde dabei angemerkt, dass "schwarze Sau" aber beispielsweise rassendiskriminierend sei, weil hier direkt auf eine bestimmte Hautfarbe Bezug genommen würde. Außerdem seien Begriffe wie "Dreck" und "Sau" lediglich Wörter, um seinen Unmut kund zu tun, aber keine "Angriffe auf die Menschenwürde". Da sei es auch egal, ob nun noch ein "Asylant" oder "Ausländer" wörtlich dranhinge.

Etwas seltsam finde ich das ja schon. Allein logisch, genau genommen sogar in einer richtig kleinkarierten Logik, bezeichnet "Ausländer" natürlich keine "Rasse". Aber sind Beleidigungen, die das Wort "Ausländer" statt "Nigger", "Schlitzauge" oder was für einen Mist es sonst noch an rassistischen Begriffen gibt, enthalten, wirklich harmloser? Sollte man da juristisch wirklich einen Unterschied machen und die einen Beleidigungen harmloser bestrafen, als die anderen?

Befinden sich nicht genau die gleichen fremdenfeindlichen Gedanken in der Beleidigung, egal, ob ein Minderbemittelter nun "Drecksausländer" oder "Drecksneger" schreit? Wieso wird das im schweizerischen Strafrecht überhaupt so unterschieden? Gab es dafür mal ein Grundsatzurteil? Das würde mich wirklich interessieren, wie man diesen Unterschied begründet.

Benutzeravatar

» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich finde es richtig, dass die Juristen so fein unterscheiden. Es ist nun mal kein Rassismus, wenn man Drecks-Student oder so was sagt. Das heißt ja nicht, dass man das darf. Rassismus beurteilt die Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer vermeintlichen "Rasse". Rassismus wird härter bestraft, weil es ein Angriff auf eine ganze Gruppe ist, unter Umständen nicht wegen des Verhaltens eines Einzelnen, sondern nur, weil er dieser Gruppe angehört. Jeder Mensch, der sich über jemanden ärgert, beleidigt diesen schon mal, etwa als A...loch, aber das beruht auf einer bestimmten Situation und ist daher verständlicher.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich habe diesen Fall ebenfalls mitbekommen. Über das Urteil war und bin ich überrascht und fassungslos. Die Begründung klingt so zurechtgebogen und kleingeistig. Ich bin nicht der Meinung, dass man das Gericht hier für seine feine Unterscheidungsgabe loben muss, sondern ich finde es eher unlogisch, wie das Urteil begründet wurde.

Auch wenn die Begriffe Ausländer oder Asylant keine spezielle Rasse bezeichnen, sollte doch ersichtlich sein, dass hier eine Abgrenzung zwischen der eigenen (schweizerischen) Rasse und der Rasse des Beleidigten stattgefunden hat, verbunden mit einer Abwertung derer, die eben Asylanten (oder Ausländer) sind. Vermutlich war dem Polizisten die Rasse der Person nicht bekannt und er hat daher einen allgemeineren Begriff gewählt, was ihm dann auch noch zugute gekommen ist.

Ich finde nicht, dass man das mit einer Beleidigung als Drecks-Student gleichsetzen kann. Ein Student wird vielleicht nicht gemocht, weil er Student ist. Dass man da nicht von Rassismus spricht, ist klar, ich weiß nicht, welchen Begriff es gibt, um Leute aufgrund ihrer Tätigkeiten zu diskriminieren. In dem Wort Rassismus steckt der Begriff Rasse drin, was ich nicht nur auf eine Diskriminierung aufgrund einer speziellen Rasse beschränken würde, sondern im Extremfall auch auf eine Diskriminierung aller Rassen außer der eigenen. Und damit betrifft es vielfach auch alle Ausländer und alle Asylanten. Ich finde es daher sehr wohl rassistisch, wenn man sich so äußert wie der Polizist es getan hat.

Benutzeravatar

» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^