Welche Voraussetzung benötigt das 'Ehe annullieren'?
In dem Beitrag Unterhalt nach Scheidung auch von der Ehedauer abhängig hat Punktedieb davon geschrieben, dass man bei einer Kurzehe auch die Ehe annullieren lassen kann. Aber ich habe mal gehört, dass es gar nicht so einfach ist und schon schwer wiegendes vorgefallen sein müsste und etwas verschwiegen worden sein müsste, wenn man das machen lassen will. Wenn eine Beziehung aber schon lange Jahre vorher Bestand hatte, wird es gar nicht so einfach sein.
Welche Voraussetzung benötigt es aber allgemein um eine ehe annullieren zu lassen? Was muss vorgefallen sein? Reicht da wirklich eine kurze Ehezeit aus? ich kann mir das nicht vorstellen, dass es wirklich ausreicht.
Die Länge der Beziehung hat dabei wenig Bedeutung. Denn auch nach Jahren kann es sein, dass ein Partner etwas wichtiges verschwiegen hat. Hier zählen sogar frühere Ehen und auch vorhandene Kinder dazu. Es soll ja Leute geben, die das eben nicht dem neuen Partner berichten. Auch schwere, ansteckende Krankheiten gehören dazu. Was noch alles für Gründe anerkannt werden können, kannst du auf diesem Blog nachlesen.
Ich denke, es hat mit der Dauer der Ehe erst mal gar nichts zu tun. Es geht dabei vielmehr darum, dass eine Ehe niemals hätte eingegangen werden dürfen. Ein Grund für eine Annullierung ist ja beispielsweise, wenn die Ehepartner zu nah verwandt sind, also beispielsweise Geschwister. Sie haben es nicht gewusst und erfahren es erst nach der Eheschließung. Ob das nun 5 Tage oder 5 Jahre oder 50 Jahre danach passiert, ist unerheblich. Sie sind Geschwister und hätten nie heiraten dürfen.
Weitere Gründe sind, dass die Ehe nur zum Schein oder unter Zwang eingegangen wurde. Oder dass einer der Beteiligten geistig nicht in der Lage war, das Geschehen zu begreifen. Also wenn er generell nicht geschäftsfähig ist oder am betreffenden Tag sturzbetrunken war.
Ich denke, die meisten Gründe treten kurz nach der Eheschließung zu Tage. Daher werden Annullierungen oft kurz danach beantragt. Aber zwingend nötig ist es nicht. Wenn sie nie rechtens war, muss sie aufgehoben werden. Sonst würden ja daraus Recht entstehen, die man gar nicht haben dürfte. Wird die Ehe aufgehoben, hat man ja kein Recht auf Unterhalt und all diese Dinge. Dann ist es so, als ob die Ehe nie existiert hätte. So wie es von Anfang an sein sollte.
Andersherum kann man eine Ehe auch nicht automatisch annullieren lassen, nur weil sie noch ganz frisch ist. Da müssen die gleichen Gründe vorliegen und man muss alles beweisen. Es einfach nur zu bereuen, reicht nicht aus. Auch nach einer Stunde schon nicht.
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