Vorteile und Nachteile einer haftungsbeschränkten UG

vom 01.03.2014, 20:24 Uhr

Heutzutage kann man ja alle möglichen Gesellschaften für eine unternehmerische Selbständigkeit gründen. Unter anderen gibt es ja auch die Haftungsbeschränkte UG. Bisher kannte ich das nur von den GmbH´s, dass diese ja auch irgendwie haftungsbeschränkt sind. Aber worin sind denn jetzt die Feinheiten einer haftungsbeschränkten UG zu sehen? Was sind denn nennenswerte Vorteile und wo würdet ihr eventuelle Nachteile in einer haftungsbeschränkten UG sehen?

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Eine UG (haftungsbeschränkt) ist im Wesentlichen das gleiche wie eine GmbH. Deshalb wird sie auch als Mini-GmbH bezeichnet. Für eine GmbH braucht man mindestens 25000 Euro Stammkapital, das gerade bei neuen Firmengründungen oft nicht zur Verfügung steht. Außerdem ist die Gründung billiger, weil sie nach Musterformularen erfolgen kann. Man muss die UG aber auch beim Handelsregister eintragen lassen. Ansonsten gelten fast dieselben Bestimmungen wie für GmbHs, in die sie bei Erreichen der 25000 Euro Stammkapital meistens umgewandelt werden.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Bei einer UG muss jährlich 1/4 des Gewinns zurückgelegt werden, solange, bis ein Stammkapital von 25.000 EUR erreicht ist. Man braucht auch mindestens drei Geschäftsführer oder Firmengründer. Wenn nur eine einzelne Person die UG gründet, dann kann es sein, dass die UG nicht anerkannt wird.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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