Wie viel bleibt einem getrennt lebenden Mann von seinem Geld
A hat sich von seiner Frau getrennt. Aus der Ehe sind zwei Kinder entstanden und die Frau geht nicht arbeiten. Für A ist klar, dass er nun für seine Frau und die beiden Kinder Unterhalt zahlen muss. Da er aber auch nicht gerade wahnsinnig viel verdient und die kleine Familie immer gerade mit dem Geld ausgekommen sind, fragt er sich, wie viel er nun seiner Familie zahlen muss. Wie wird der Unterhalt errechnet und wie viel bleibt A übrig? Da er in einem Monat auch mal ein wenig mehr verdient als in dem anderen Monat, wird das dann jeden Monat neu errechnet?
Dass A für seine Frau finanziell aufkommen muss, halte ich für recht unwahrscheinlich, wenn sein Verdienst so gering ist. Ansonsten gibt es die Düsseldorfer Tabelle nach der sich der Unterhalt berechnen lässt. Allerdings muss eben auch dem Mann auch noch der Selbstbehalt bleiben, der liegt aktuell bei 1.000 Euro. Alles was darüber liegt, kann für den Unterhalt der Kinder abgehen.
Allerdings gibt es auch noch einen verminderten Selbstbehalt. Der kann verschiedene Gründe haben. So zum Beispiel, wenn Herr A mit einer neuen Partner zusammen leben sollte. Die Berechnung des Unterhaltes wird meist über das Jahreseinkommen gemacht. Es gibt zwar Fälle, wo Väter monatlich ihren Verdienst beim Jugendamt nachweisen müssen, aber meist wird eine erneute Prüfung nur alle zwei Jahre gemacht.
Eine Bekannte von mir hat sich von ihrem Ehemann scheiden lassen als die Kinder 3 und 6 Jahre alt waren. Er soll wohl sehr gewalltätig gewesen sein und soll sie auch mehrfach betrogen haben, dass sie irgendwann das Weite gesucht hat. Er war nach der Scheidung arbeitslos und hatte immense Schulden. Sie darf bis heute nur einen Teilzeitjob machen und darf dabei eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Denn ansonsten kann es sein, dass sie ihm Unterhalt zahlen muss, obwohl beide Kinder bei ihr leben.
Der Mann aus deinem Fall müsste den Kindern und der Frau gegenüber unterhaltspflichtig sein. Laut der Düsseldorfer Tabelle hätte er dann einen Selbstbehalt von 1100 €, wenn er arbeitet und wenn er arbeitslos werden würde, hätte er selbige Summe oder 800 €, wenn er der Frau dann nicht mehr gegenüber unterhaltspflichtig werden würde. Man kann sich ja aber durchaus auch dazu vom Fachmann beraten lassen.
Wenn die Familie gerade so über die Runden gekommen ist, muss er für die Frau wahrscheinlich keinen Unterhalt zahlen. Es hängt auch vom Alter der Frau ab, ob sie arbeiten muss und wie lange. Die Grenzen sind mittlerweile relativ niedrig. Wie alt sind denn die Kinder? Was hat die Frau vorher gemacht?
Der Unterhalt für die Kinder ist wieder etwas anderes. Der lässt sich leicht aus der Düsseldorfer Tabelle berechnen. Frau A. sollte sich beraten lassen, weil sich bezüglich des Unterhalts ständig etwas ändert.
Geänderte Einkommen müssen natürlich dauernd neu berechnen lassen. Der Mann muss melden, wenn sich diesbezüglich etwas ändert. Der Unterhaltsberechtigte Ehegatte ist aber prinzipiell in der Pflicht, den neuen Unterhalt in der aktuellen Höhe zu fordern. Daher ist es ganz gut, wenn man einen Titel hat, der den Unterhalt festschreibt.
Wenn die Kinder 18 sind, entfällt der unbare Unterhalt und beide Elternteile müssen anteilig bezahlen - und zwar relativ lange. Ich muss für meine Kinder zahlen, bis ich in Rente bin, weil alle studieren und ich sie relativ spät bekommen habe.
@anlupa: Es hängt nicht vom Alter der Frau ab ob und wie lange sie arbeiten kann, sondern vom Alter der Kinder. So wird einer Frau mit schulpflichtigen Kindern durchaus zugemutet, dass sie zumindest für einige Stunden am Tag arbeitet. Denn in den Zeiten, wo die Kinder in der Schule und damit betreut sind, kann sie einer bezahlten Tätigkeit nachgehen.
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