Versicherung informieren, wenn Auto eine Nacht draußen steht
Ein Bekannter erzählte mir neulich, dass sein Garagentor wohl nicht mehr das stabilste sei. Mit seinem Vermieter hatte er schon gesprochen und es soll wohl bald ausgetauscht oder repariert werden. Dazu ist es wohl erforderlich, dass er das Auto eine Nacht außerhalb der Garage unterbringt, weil es so lange dauert, bis das neue Tor komplett eingebaut und die Garage wieder benutzbar ist. Er sagte dann zu mir, dass er hoffe, dass sein Vermieter sich rechtzeitig bei ihm meldet, wann der Handwerker kommt, damit er noch seine Versicherung informieren kann, dass das Auto eine Nacht außerhalb der Garage untergebracht ist. Ich muss zugeben, dass ich ihn daraufhin erst mal etwas ungläubig angesehen habe.
Er meinte aber, dass es sein müsse, weil die Versicherung sonst nicht zahlt, wenn an dem Auto ein Schaden entstehen sollte und das Auto aber als Garagenfahrzeug angemeldet ist. Ich habe das nicht gewusst und ich denke, dass ich es nicht der Versicherung melden würde, wenn ich mein Auto mal ausnahmsweise eine Nacht außerhalb meiner Garage parke. Musstet ihr euer Auto aus irgendeinem Grund schon mal für eine Nacht oder auch für etwas länger außerhalb der Garage parken, obwohl es als Garagenfahrzeug angemeldet ist? Habt ihr eure Versicherung informiert? Wie würdet ihr in einem solchen Fall handeln, wenn ihr ihn noch nicht hattet?
Man braucht die Versicherung nicht informieren. Bei Vertragsabschluss wird gefragt, ob eine Garage vorhanden ist und ob das Auto ÜBERWIEGEND in der Garage steht. Deshalb ist man nicht verpflichtet das auto auch jede Nacht und immer wenn man zu hause ist, auch in die Garage zu stellen. Was ist, wenn man Nachtschicht hat und das Auto dann auf einem großen Parkplatz steht oder wenn man abends essen geht und das Auto dann stehen lässt, weil man was getrunken hat. Dann ist es ja auch versichert. Es ist also Quatsch, dass man bei einer Nacht im Freien es der Versicherung melden muss.
@Diamante: Mir hat das der Berater meiner Kfz-Versicherung anderes gesagt. Hier ging es nicht um überwiegend, sondern darum, ob das Auto nachts immer in der Garage steht. Ich hatte ihm damals gesagt, dass ich zwar eine Garage habe, aber dass der Wagen auch mal draußen bleibt und da meinte er, dass man den Wagen dann nicht als Garagenfahrzeug anmelden sollte, weil die Versicherung dann eventuell nicht zahlt, wenn mal was passiert, das Auto also, wenn es draußen steht, gestohlen wird.
Und mein anderer Wagen ist bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert - dort hat man es mir genauso gesagt. Also es geht wohl schon darum, dass man den Wagen immer in der Garage parkt, nicht nur manchmal.
Ich habe eben mit meinem Versicherungsmenschen gesprochen und habe ihn mal gefragt. Er meinte, dass keine Obliegenheitsverletzung seitens des Versicherungsnehmers vorliegt, wenn das Auto einmalig und nicht dauerhaft draußen steht und die Garage aus irgendeinem Grunde nicht genutzt werden kann. Der Garagenrabatt ist somit nicht gefährdet, wenn der Versicherungsnehmer mal das Auto nicht in die Garage fährt. Das Auto ist auch versichert, wenn man das Auto draußen stehen hat, wenn man nicht zu hause ist oder eben wie ich oben schon erwähnte, der Versicherungsnehmer Nachtschicht hat oder das Auto nachts mal irgendwo anders parken muss.
Wenn der Versicherungsnehmer aber wissentlich etwas falsches sagt, er keine Garage hat oder die Garage im Nachhinein aufgibt und deswegen das Auto nicht in die Garage stellen kann, ist es ein Vertragsbruch und man muss eine Vertragsstrafe zahlen, wenn es heraus kommt.
Wie oft darf denn der Wagen draußen stehen? Mit hat er schon gesagt, dass das Außerhalb-Der-Garage-Parken ein Grund dafür ist, den Garagen-Rabatt grundsätzlich nicht zu bekommen. Die Frage wäre ja dann, wie oft man woanders parken darf. Einmal in der Woche? Jeden zweiten Tag?
Wenn man sich ein wenig umschaut, ist es zwischen Versicherten und Versicherung immer mal wieder ein Streitpunkt, wenn ein Wagen tatsächlich beschädigt wurde und nicht wie im Vertrag vereinbart in der Garage stand, denn natürlich sollte er dort stehen. Dass es Fälle gibt, wo dies einfach nicht geht, dürfte auch jedem klar sein. Ich denke wie das behandelt wird, hängt ein wenig von der Versicherungsgesellschaft ab und auch vom Einzelfall, wobei man da halt erst im nachhinein schlauer ist.
Ich habe diesbezüglich auch mal eine Anfrage gestartet und bekam als Antwort, es bestünde kein Grund zur Aufregung, man sähe das nicht so eng. Da es bei mir aber jetzt auch so war, dass ich aufgrund von Straßenarbeiten meine Garage öfter nicht befahren konnte oder einen Winter wegen der Schneemassen nicht, habe ich eine kurze Mail dazu geschrieben. Gerade weil die Garage während der Straßenarbeiten immer mal wieder drei Tage zugänglich war und dann wieder nicht. Das habe ich aber pauschal gehalten und nicht jedes Einzeldatum genau aufgeführt.
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