Vorteile und Nachteile einer stillen Teilhaberschaft

vom 14.02.2014, 19:09 Uhr

Man kann ja sein Geld auch in Unternehmen oder Projekte in Form einer Teilhaberschaft investieren. Wie ich nachlesen konnte ist eine beliebte Form einer Beteiligung die „stille Teilhaberschaft“. Aber was veranlasst denn Anleger sich in Form einer stillen Teilhaberschaft zu beteiligen?

Steuerlicher Natur können die Vorteile ja kaum sein, denn die erwirtschafteten Gewinne unterliegen doch wohl der Einkommensbesteuerung. Kennt ihr die Beteiligungsmodelle von stillen Teilhaberschaften und was würdet ihr daran vorteilhaft erachten und was womöglich nachteilig bewerten?

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» Nachbars Lumpi » Beiträge: 291 » Talkpoints: 63,72 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Es ist richtig, dass die erwirtschafteten Gewinne versteuert werden müssen. Jedoch hat dazu jeder Bürger einen Freibetrag von 801 Euro, den er entsprechend auf die Konten aufteilen kann, auf die der Gewinn ausgezahlt wird. Je nach dem wie viel man in diese Teilhaberschaft investiert hat, kann es darunter liegen oder eben darüber.

Wer zu so etwas greift, hat in der Regel genug Geld und benutzt es als Kapitalanlage. Bei Teilhaberschaften werden höhere Zinsen und Dividenden ausgezahlt als es in anderen Geschäftsbereichen möglich ist und bietet somit eine gute Möglichkeit sein Kapital schnell und effizient zu vervielfachen. Zudem hat man mit dem Unternehmen keine weiteren Aufgaben übernommen, denn das zeichnet die stille Teilhaberschaft aus. Man muss sich selbst nicht aktiv in das Unternehmen einbringen hat keine Vorstandssitzungen, muss keine Geschäfte abwickeln etc.

Was auch ein großer Vorteil ist, man selbst kann damit auch nicht haftbar gemacht werden. Es lohnt sich trotzdem immer wieder anhand des Jahresüberblickes bzw. Jahresberichtes zu prüfen ob das Unternehmen noch den eigenen Ansprüchen und Wünschen gerecht wird. Dazu kann man auch auf die Jahresversammlungen gehen und sich dort informieren wie der aktuelle Stand ist.

Als Nachteil sehe ich jedoch, dass man kein Stimmrecht hat bei wichtigen Entscheidungen. Prestige erntet man auch nicht damit, denn der Name wird nirgendwo in der Öffentlichkeit auftauchen außer in den Büchern der Buchhaltung.

Es kommt auch darauf an was für eine stille Teilhaberschaft vereinbart worden ist. Denn auch dabei gibt es Unterschiede. Steigt ein Familienmitglied finanziell in das Familienunternehmen mit ein, dann kann auch zusätzlich ein Stimmrecht vereinbart werden. Auch gibt es kurzzeitige Teilhaberschaften die befristet sind und die Unternehmen dann bevorzugen, wenn sie kurzfristig Kapital brauchen und nur mit zusätzlichem Fremdkapital in den Büchern einen Kredit bei der Bank bekommen. Dort sind die Gewinne meistens auch größer.

Bevor man diese Form der Kapitalanlage wählt, sollte man sich beraten lassen welche Absicherungen alles notwendig sind. Kündigungsklauseln z.B. sind für beide Seiten immer wichtig. Investiert man in ein Unternehmen und dieses geht Insolvent, dann sollte vorab geklärt sein was mit dem eigenen Kapital passiert. Oder auch wenn das ausgesuchte Unternehmen in nicht ganz saubere Geschäfte verwickelt ist oder unter Verdacht steht. Denn dann kann man selbst unter Verdacht geraten.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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