Berechnungsgrundlagen der Höhe von Unterhaltszahlungen

vom 12.02.2014, 11:30 Uhr

A will sich von seiner Frau trennen. Aus dieser Ehe ist ein mittlerweile 8 jähriges Kind entstanden. Die Frau ist die ganzen 8 Jahre zu hause geblieben und hat nicht gearbeitet. A verdient nicht schlecht. Er konnte mit seinem Gehalt die Familie sehr gut durchbringen. Seine Frau meinte aber schon, dass er unterhaltspflichtig sein wird. Das ist A auch klar. Besonders für sein Kind wird er immer zahlen, solange das Kind den Unterhalt braucht. Auch für die Trennungszeit bis zur Scheidung wird er für seine Noch-Ehefrau aufkommen müssen.

A würde interessieren, wie sich der Unterhalt berechnet, den er für die Frau und das Kind zahlen muss und was sich nach der Scheidung ändert. Muss er ein Leben lang auch für seine Noch-Ehefrau zahlen oder wird die Frau auch irgendwann für ihren Lebensunterhalt selber aufkommen müssen? Wie sind bei der Unterhaltszahlung für Kind und Ehefrau bzw. dann geschiedener Frau die Berechnungsgrundlagen?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Also erst mal ist A gegenüber seinem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Wie ich das ist, kann man in der Düsseldorfer Tabelle einsehen. Und erst danach kann eventuell Trennungsunterhalt für seine Frau zur Debatte stehen. Wobei das auch nur für einen überschaubaren Zeitraum sein wird, wenn er überhaupt ihr gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist. Denn immerhin ist das Kind schon schulpflichtig und die Mutter kann zumindest einige Stunden pro Tag arbeiten.

In dieser Richtung wurde in den letzten Jahren viel zu Gunsten der Männer in den Gesetzen verändert, was ich selbst als Frau auch richtig finde. Die genauen Höhen müsste A aber bei einem Anwalt berechnen lassen, wobei es eben nach Abzug vom Kindesunterhalt auch schlecht für die Mutter aussehen kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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