Haftet eine Vermögensverwaltung für auftretende Verluste?
So man sein Vermögen einer Vermögensverwaltung übereignet, sollte es ja in sicheren Händen sein. Aber was passiert denn eigentlich im Falle von auftretenden Verlusten bei vorher nicht abgesprochenen Finanztransaktionen? Haftet dann auch die Vermögensverwaltung umfänglich für die Verluste? Muss eine Vermögensverwaltung jede Geldinvestition vorher mit dem Geldgeber absprechen oder kann sie voll und ganz nach eigenem Ermessen agieren?
Dies dürfte eben immer auf den Vertrag ankommen. Bei der Bank sind Sparguthaben bis 100.000 Euro EU-weit geschützt. Hier dürfte es auch auf die Anlageform ankommen. Wo man mehr Gewinn machen kann, ist zum Teil auch ein Totalverlust möglich. Dies sollte man immer beachten.
Normalerweise dürfte der Vorstand einer Vermögensverwaltung allerdings nicht daran interessiert, an den Verlusten teilzuhaben und eine Grundgebühr sowie einen Gewinnanteil erheben.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-233081.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Hilfe beim umtopfen von Pflanzen 1338mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: felis.silvestris · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Hilfe beim umtopfen von Pflanzen
- Calla Pflanze 2152mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Schlafendes Wiesel · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Calla Pflanze
- Tipps zur Geranien Pflege 2392mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: C97 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Tipps zur Geranien Pflege