Zählt es als Arbeitszeit, wenn man eher da ist?

vom 08.02.2014, 15:13 Uhr

Weil A einen eher weiten Weg zur Arbeit hat, ist das Risiko des Zuspätkommens auch nicht ganz zu vernachlässigen. Denn wenn unterwegs irgendwas passiert, wenn es Stau gibt oder viele schleichende LKW vor A fahren, dann passiert es schnell mal, dass A für den Weg länger braucht als eigentlich eingeplant. Daher fährt A nun immer so zeitig los, dass ein Puffer in die Fahrtzeit mit eingerechnet ist.

Passiert allerdings unterwegs nichts, also kommt A gut durch, dann ist A bereits 20 Minuten vor Arbeitsbeginn da und hat diese 20 Minuten dann auch als Anfangszeit eingetragen. Also wenn A eigentlich 9.30 Uhr anfängt, aber schon 9.10 Uhr da ist, weil es eben keinen Stau oder ähnliches gab, dann hat A in der Registrierung der Arbeitszeiten auch 9.10 Uhr eingetragen.

Das wurde nun kritisiert; A solle immer den vorgesehenen Arbeitsbeginn eintragen und nicht die Zeit, zu der A eventuell schon früher da ist. Das findet A ungerecht, denn A ist ja an den Tagen eben auf Arbeit und bereitet dann vielleicht etwas vor etc. Dass das dann dennoch nicht als Arbeitszeit gilt, sieht A nicht ein; schließlich ist er ja in dem Moment bereits im Unternehmen.

Wenn A stattdessen so losfährt, dass A nicht zeitiger da ist, dann kann es ja passieren, dass A auch mal etwas zu spät kommt und dann wird das Zuspätkommen kritisiert. Wenn ein eventuelles Zuspätkommen aber nur dadurch vermieden werden kann, dass A das Risiko auf sich nimmt, im Zweifelsfall auch 20 Minuten eher da zu sein, dann findet A, sollte das auch als Arbeitszeit gelten. Wie ist das denn bei Euch geregelt? Was würde Ihr A raten?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 08.02.2014, 15:29, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Die Situation ist natürlich schwierig. Ich verstehe das Unternehmen schon, dass es nicht gerne gesehen wird, dass man als Arbeitnehmer die frühere Zeit einträgt. So kommt es ganz schnell zu einigen Überstunden, die das Unternehmen dann ausgleichen muss, ohne dass es für diese Überstunden etwas könnte. Deswegen hätte ich nicht einfach die frühere Zeit eingetragen, sondern dieses Vorgehen erst mal abgesprochen. Vielleicht hätte es ja eine Lösung geben können, mit der beide Seiten einverstanden sind, weil es eigentlich ja lobenswert ist, wenn du früher dort bist und auch direkt mit der Arbeit beginnst.

Ich habe nicht ganz so einen weiten Weg zur Arbeit, aber ganz kurz ist er auch nicht. Darum plane ich ca. zehn Minuten Zeit ein, falls mal etwas unterwegs ist. In der Regel bin ich also zehn Minuten früher bei der Arbeit. Dann fange ich auch mit der Arbeit an, auch wenn das Geschäft erst später öffnet. Aber zu tun gibt es schon vorher etwas. Diese Zeit wird mir nicht angerechnet, aber das finde ich auch nicht schlimm. Wenn ich wirklich mal zu spät komme, weil ich in einen größeren Stau gerate, dann sagt mein Chef immer, dass es bei mir kein Problem ist, weil ich meistens zu früh dort bin.

Es wird also schon registriert, wenn man früher dort ist und das finde ich gut und ich brauche es nicht, dass man mir die Minuten anrechnet. Bei zwanzig Minuten finde ich die Zeit aber schon sehr lang, wenn man diese praktisch jeden Tag umsonst arbeitet. Gibt es denn in der Nähe deiner Arbeitsstelle vielleicht ein Geschäft, so dass du schon mal einen Einkauf vor der Arbeit erledigen könntest? Sonst könntest du es auch so machen wie mein Kollege und im Auto noch etwas lesen, bevor du hinein gehst.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Warum sollte ein Arbeitgeber eine solche Regelung akzeptieren? Ich denke Person A hat einige Probleme in Bezug auf Pünktlichkeit und findet nun einige Ausreden dazu. Wenn A nun nicht pünktlich zur Arbeit erscheint ist es erst einmal eine Fehlzeit. Einen so verschobenen Arbeitszeitbeginn kann man aus praktischer Sicht nicht machen, denn so könnten gewisse Arbeitsabläufe total gestört werden.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Der Arbeitgeber gibt den Arbeitnehmer grundsätzlich eine Arbeitszeit vor, wo er anfangen und aufhören muss. Da kann A eben nicht machen was er will und muss sich auch daran halten sonst kann es unter Umständen Ärger mit der Geschäftsführung geben. Oder er regelt mit der Geschäftsführung eine Ausnahme dann ist es was anderes aber normalerweise muss er sich an die Vorgaben halten wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Dies wer natürlich auch nicht fair der Kollegen gegenüber, wenn A seine Sonderwünsche bekommen würde.

Wenn er zu früh angekommen sein sollte kann er doch die Zeit anders vertreiben wie zum Beispiel mit einkaufen oder spazieren etc.

» GI KA » Beiträge: 1629 » Talkpoints: 62,28 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Bei mir zählt es nicht als Arbeitszeit. Ich arbeite als Trainerin und mein Kurs beginnt in der Regel um 8 Uhr. Dies ist auch der Arbeitsbeginn laut Vertrag. Allerdings wird es nicht gerne gesehen, wenn ich wirklich erst um 8 Uhr kommen würde. In der Regel bin ich bereits um 7:30 Uhr in der Arbeit. 7:45 Uhr würde auch noch gehen, aber später würde ich schon schiefe Blicke von meiner Vorgesetzten bekommen, auch wenn ich erst ab 8 Uhr bezahlt werde. Es kommt eben immer darauf an, wie es vertraglich geregelt ist und wie es in einer Firma üblich ist.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich bin auch sehr überpünktlich und immer schon früher in der Arbeit. Aber auch in meinem Fall zählt es nicht zur Arbeitszeit und wird dadurch natürlich auch nicht entlohnt oder anders abgegolten. Bei Arbeitskollegen oder auch unserem Chef ist dies aber sehr gern gesehen, da man eben daran irgendwie schon merkt wie engagiert bzw. motiviert der Arbeitnehmer ist.

Ich kann diese Vorschrift auch sehr gut nachvollziehen. Hat ein Betrieb zum Beispiel vorgeschriebene Arbeits- oder Öffnungszeiten, ist es natürlich nicht von Vorteil wenn jeder Arbeitnehmer kommt und geht wie es ihm passt. Hier gibt es einfach gewisse Rahmenbedingungen an welche man sich zu halten hat.

Viele Firmen bieten jedoch auch ein Gleitzeitmodell an, somit ist es kein Problem früher anzufangen und einfach dann auch früher aufzuhören. Dies ist allerdings nur in Firmen möglich, welche keine vorgeschriebenen Anwesenheitszeiten bzw. Öffnungszeiten haben.

Aus Sicht der Arbeitnehmer ist dies zwar manchmal ungut, da man immer zu früh in der Arbeit erscheint und dafür nicht entlohnt wird, aber eine Einigung ist hierbei sicher nicht immer möglich.

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» artemis88 » Beiträge: 160 » Talkpoints: 1,65 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich gehöre zu denen, die eher zu spät, als zu früh auf Arbeit erscheinen. Allerdings habe ich den Luxus gewisser Gleitzeit. Zwar gibt es Kernarbeitszeiten, aber eben auch einen gewissen Spielraum wann man anfangen und aufhören kann. Empfohlen ist Arbeitsbeginn bei uns 7.30 Uhr, aber man kann zwischen sieben und neun anfangen. Wer noch eher kommt, dessen Zeit zählt aber auch nicht. Ich persönliche komme meist nicht vor acht und arbeite dafür lieber einmal in der Woche etwas länger um das wieder auszugleichen.

Die Regelung wurde bei uns im Rahmen einer Betriebsvereinbarung getroffen. Es ist also klar geregelt, zu welchen Zeiten man da sein muss und welche Zeiten zählen und welche nicht. Diese Regelung bekommt auch jeder ausgehändigt, der neu anfängt und jeder hat sich daran zu halten.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Grundsätzlich ist es schwierig auf diese Frage richtig zu antworten. Richtig ist wohl das, was die Firma sagt und wenn man es da nicht gerne sieht, dass man früher anfängt bzw. diese frühere Zeit als Arbeitsbeginn einträgt, so sollte man sich wohl oder übel daran halten.

Was das Arbeitsende betrifft, wäre es wohl in manchen Fällen einfacher. Ich kenne es so, dass zum Beispiel alles, was zehn Minuten vor Arbeitsbeginn und alles, was zehn Minuten nach Arbeitsschluss stattfindet, noch zur Arbeitszeit dazu gehört. Wenn man allerdings noch nach der Arbeit etwas aufarbeiten muss und dazu länger als zehn Minuten benötigt, zählt das dann als Überstunde. Diese Zeit kann man dann eintragen, aber eben nicht die Zeiten vor Arbeitsbeginn.

Ich würde mich einfach daran halten, was die Firma vorgibt. Vielleicht schafft A es ja, einen Mittelweg zu finden und ist dann statt zwanzig Minuten nur noch zehn Minuten zu früh da. Dann wäre es für A nicht mehr ganz so schlimm und er würde sich vielleicht nicht mehr so benachteiligt fühlen. Oder er geht in der noch vorhandenen freien Zeit einfach frühstücken. Dann wäre die Zeit wenigstens sinnvoll genutzt :D .

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich kann A da schon verstehen, wenn man die Strecke und ihre Tücken kennt, dann kann man ein zu spätes Erscheinen eben nur vermeiden, wenn man wesentlich früher da ist. Das sollte eigentlich auch ein Arbeitgeber als positiv ansehen. Allerdings wäre es wohl ein besseres Argument, wenn man auch nachweisen kann, dass man in dieser Zeit auch effektiv arbeitet. Denn ich kenne Firmen, wo man mehr oder weniger seinen privaten Kram vor der eigentlichen Arbeitszeit gemacht hat.

Außerdem würde ich dann vorschlagen, dass man diese Zeiten eben nicht in den normalen Unterlagen aufführt, aber bei Bedarf eben mal früher gehen kann. Und das eben ohne, dass man vielleicht einen halben Urlaubstag nehmen oder die Zeit nacharbeiten muss. Damit können sich Vorgesetzte oftmals eher arrangieren.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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