Sich als eingetragener Verein ausgeben strafbar?
Ich hatte in einem anderen Thread ja schon von ominösen Websites geschrieben, bei denen im Impressum ein eingetragener Verein (e.V.) angegeben war, und das, obwohl es aussah, als gehöre die Website einer einzelnen Person. Gerade bei etwas "seltsamen" Websites über esoterische Themen oder Verschwörungstheorien findet man so etwas relativ oft. Meistens wirkt schon das Gesamtbild irgendwie nicht vertrauenswürdig, die Mischung aus Themen, Thesen und dem angeblichen Herausgeber. Oftmals hatte der angebliche herausgebende Verein auch einen unpassend hochtrabenden Namen.
Nun müssen ja zu der Bildung eines eingetragenen Vereins mindestens sieben Mitglieder vorhanden sein. In Einzelfällen ließe sich das wahrscheinlich schon irgendwie organisieren, vielleicht auch über Familienangehörige. Aber bei manchen Fällen zweifle ich wirklich, dass sich da mehr als zwei oder drei Personen zusammengefunden haben. Also könnte es gut sein, dass es sich gar nicht um einen real existenten eingetragenen Verein handelt.
Ist es strafbar, sich als eingetragener Verein auszugeben? Was für Strafen kommen auf jemanden zu, der beispielsweise eine Website auf einen nicht real existenten eingetragenen Verein betreibt, oder der Briefe mit diesem angeblichen Verein als Absender verschickt? Irgendwie wäre das ja doch eine Vorspiegelung falscher Tatsachen. Aber was würde das rechtlich alles mit sich ziehen?
Es gibt im Internet eine Liste, wo man nach eingetragenen Vereinen in Deutschland suchen kann. Die Liste ist öffentlich zugänglich unter diesem Link. Allerdings sei darauf hingewiesen, dass dafür teilweise Gebühren anfallen und man sich registrieren muss.
Wenn man den vermeintlichen Verein dort nicht findet, dann kann man zur Polizei gehen und die Seite melden und dort fragen, ob man sogar Anzeige erstatten könnte oder sogar sollte. Auch das Finanzamt könnte daran interessiert sein, wenn man so etwas meldet, denn Vereine müssen eigentlich auch mit dem Finanzamt abrechnen und wenn man das nicht tut, wird das womöglich relevant sein.
Ob das nun Betrug oder sonstwie im Juristendeutsch heißt, weiß ich nicht. Aber das wird dir auch höchstens ein Anwalt richtig sauber definieren können. Aber legal scheint es mir nicht zu sein, sich als eingetragener Verein auszugeben, der keiner ist.
Zum einen möchte ich anmerken, dass man auf der von trüffelsucher angegebenen Seite sich nicht registrieren muss, um nur zu gucken, ob ein Verein wirklich eingetragen ist. Das ist kostenlos und kann von jedem durchgeführt werden. Erst die eventuell detaillierteren Berichte, die dort unter Umständen gespeichert sind, wären kostenpflichtig und man müsste eine Rechnungsadresse usw. angeben.
Für die Frage, ob es strafbar ist, kommt es darauf an, ob es diesen Verein wirklich nicht gibt, und aus welchem Grund so ein Verein angegeben worden ist. Wenn derjenige sich damit bereichern will, weil einem Verein vielleicht mehr Geld gegeben wird als einer Privatperson, ein Verein seriöser wirkt oder damit Steuern gespart werden sollen, dann wäre es ein Betrug und damit strafbar. Ob ein normaler Verein im Gegensatz zu einem gemeinnützigen allerdings Geld einspart, bin ich mir nicht so sicher.
Wenn es diesen Verein nicht gibt, dann wäre es bei einer gewerblichen Seite auch noch ein Verstoß gegen die Impressumspflicht, denn auch Vereine müssen nach der Regelung des § 5 Abs. 1 TMG über ein ordnungsgemäßes Impressum verfügen, wenn eine geschäftsmäßige Handlung vorliegt. Fehlen Pflichtangaben, wäre das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Darunter fallen dann auch vorsätzlich falsche Angaben.
Wenn diese Pflichtangaben fehlen oder falsch sind, kann der Verein bzw. die dafür verantwortliche Person auch von einem Konkurrenten abgemahnt werden. Auch das wird in der Regel sehr teuer.
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