Telefonrechnung nicht abgebucht und gleich Mahngebühren?
Durch die vielen Abzüge am Jahresanfang, war das Konto nicht mehr ausreichend gedeckt, um die Telefon -und Internetkosten bezahlen zu können, die regelmäßig abgebucht werden. Als mir das die Sparkasse mitteilte, habe ich schnell reagiert, etwas auf mein Konto eingezahlt und den ausstehenden Betrag separat überwiesen.
Einen Tag später erhielt ich vom Anbieter einen Brief, dass ich mein Konto decken solle und die Rechnung nochmals abgebucht werden würde, allerdings mit 5 Euro Mahngebühren. Da ich das Geld aber schon überwiesen hatte, rief ich meinen Anbieter an, der mir eine Gutschrift gab, denn das Geld hatte er samt Mahngebühren eingezogen. Die Mahngebühren soll ich trotzdem zahlen. Ist das überhaupt zulässig, denn schließlich habe ich die Rechnung doch gleich überwiesen?
Du und dein Telefonanbieter, ihr habt vertraglich festgehalten, bis zu welchem Tag im Monat jeweils das Geld überwiesen sein muss. Und ich denke mal, auf jeder Rechnung steht es auch noch mal gesondert drauf. "Bitte bezahlen sie den Gesamtbetrag bis zum...". Das reicht aus. Wenn ein festes Datum ausgemacht ist, bist du in Zahlungsvollzug, wenn es auch nur einen Tag später auf deren Konto landet.
In Verzug bist du doch geraten, oder?! Somit dürfen sie Mahngebühren erheben. Es steht ihnen frei. Wenn eine Firma keine Mahngebühren erhebt, ist es schlicht nett von ihnen. Sie dürften es.
Es ist zwar ärgerlich, aber in Ordnung. Denn durch den Verzug fallen ja Kosten für die Firma an und 5 Euro sind eigentlich noch recht human. Viele Firmen schreiben aber zuerst einmal Zahlungserinnerungen und dann erst Mahnungen mit zusätzlicher Gebühr. Vielleicht ist es für Firmen teurer, wenn sie das Geld selber einziehen, als wenn sie es überweisen lassen.
Da kannst du noch mit 5 Euro Mahngebühren froh sein. Dein Anbieter hat nämlich auch Kosten bei der Bank, wenn eine Lastschrift nicht gebucht werden konnte. Diese Kosten sind nicht gerade wenig und dürfen auch dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Bei der Telekom sind das immerhin schon 7 Euro die aufgeschlagen werden. Würde man diese Kosten bei dir auch noch eintreiben, wärst du schon bei 12 Euro.
Aber Mahngebühren dürfen schon bei der ersten Mahnung aufgeschlagen werden. Von daher ist dein Telefonanbieter im Recht, wenn sie nun mehr Geld von dir haben wollen. Es ist sicherlich eine Frage der Kulanz, ob man die Gebühr erlassen kann, wenn man schnell die Rechnung von allein bezahlt. Da könntest du mit deinem Anbieter noch mal verhandeln, wenn es ansonsten keine Probleme mit den Abbuchen bei dir gibt.
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