Schulden werden dem Geldvermögen gegengerechnet unlogisch!
Schulden bestehen in der Regel aus einen Betrag, den der betreffende Schuldner auch in der Regel kennt oder kennen sollte. Einige Leute haben beispielsweise ein kleines Guthaben auf dem Konto und lassen ihre Schulden dagegen rechnen. Bei staatlichen Leistungen wie Beratungshilfe und anderen Leistung wird dieser Vorgang angewendet.
Aber warum eigentlich? Die Schulden kann man beispielsweise mit monatlichen Raten begleichen und hat dann immer noch sein Guthaben. Jeder Mensch hat ja auch ein monatliches Einkommen. Und davon kann er auch solche Kosten bestreiten. Wie seht ihr die Sache?
Wieso ist es unlogisch? Diese Leute könnten theoretisch ihre Schulden auch von ihrem kleinen Guthaben auf dem Konto bezahlen und würden dann auch staatliche Leistungen bekommen. Außerdem müssen etwa Sozialhilfeempfänger von ihrer Regelleistung etwas zurück legen, um etwa solche Anschaffungen wie eine Waschmaschine oder dergleichen bezahlen zu können.
Wieso sollten solche Leute, die das Guthaben auf dem Sparkonto behalten und ihre Schulden in monatlichen Raten begleichen, schlechter gestellt werden als die anderen, die ihre Schulden von ihrem Guthaben begleichen und dann schulden-, aber auch guthabenfrei sind? Der Gesetzgeber hat sich schon etwas dabei gedacht, die Schulden gegenzurechnen.
@SonjaB: Es werden dann doch eigentlich völlig zu Unrecht die Leute bestraft die nun einmal keine Schulden haben, denn bei denen wird ja das komplette Geldvermögen angerechnet. Unter Umständen bekommen sie dadurch keinerlei an Sozialleistungen. Nun komme ich beispielsweise mit stolzen 5.000,- Euro Schulden und 4.000,- Euro auf ein Bausparvertrag Guthaben und erhalte meine Sozialleistung. Das ist doch eigentlich unlogisch und auch etwas ungerecht oder?
@karlchen66: Für solche Berechnungen ist es auch immer wichtig, inwiefern Du an das Vermögen dran kommst, wie verfügbar es also ist. Soweit ich weiß, kommst Du beispielsweise nicht von einem Tag auf den anderen an das Geld aus dem Bausparvertrag. Und es kommt natürlich auch darauf an, um welche Sozialleistungen es geht. Wenn Du etwa 10.000 Euro frei verfügbar auf dem Konto hast, aber auch 10.000 Euro Schulden, dann wirst du keinerlei Sozialleistungen bekommen, egal wie viel Schulden da sind.
Und andererseits: Die Leute, die keine Schulden haben, haben in aller Regel auch ein kleineres Vermögen, weil sie ihre Schulden ja schon abgezahlt haben. Es gleicht sich also auch theoretisch aus. Wenn Du im genannten Fall das Guthaben auflösen und die Schulden bezahlen würdest, hättest Du auch kein Geld und würdest die Sozialleistungen bekommen. Das Guthaben hast Du in dem Fall ja noch nicht wirklich, denn Deine Gläubiger kommen jederzeit dran, wenn sie gegen Dich vollstrecken.
@SonjaB: Wenn es so wirklich sein würde wäre es ja in Ordnung, denn wenn man wirklich die Schulden reguliert ist es gerecht. Aber genau diese Tatsache wird ja nicht überprüft ob man zahlt, denn das ist das Problem. Einige Leute haben viele Kredite und Vermögen und bekommen trotzdem Sozialleistungen. Hier ist nicht die Rede von den sogenannten Nichtzahlern, denn die treten nur in geringer Anzahl dabei auf.
@Karlchen, es wäre mal zu prüfen, wann die Schulden gemacht wurden und wofür. Manche Menschen präsentieren sich nämlich mit Absicht dem Sozialamt so dumm und blöd, wie sie keineswegs in Wirklichkeit sind. Aber wenn die Mitarbeiter diese Komödie nicht durchschauen, bekommen sie die Betreuung in Amtssachen, Geldangelegenheiten und dergleichen bezahlt. Ich weiß, dass einige Menschen mit Absicht Kredite aufnehmen, um dem Amt gegenüber beweisen zu können, dass sie nicht in der Lage sind, für ihre Eltern aufzukommen, weil sie selbst noch Schulden haben.
Ob das nun in anderen Fällen auch so gemacht wird, weiß ich nicht, aber möglich wäre es doch. Sie sind oft angeblich nicht in der Lage irgendwelche Dinge alleine zu machen, manchmal ist es auch Faulheit, weil es anders viel bequemer ist. Wenn diese Menschen Schulden und auf der anderen Seite Sparguthaben haben, muss man erst einmal ergründen, wofür das Guthaben gedacht ist. Ist es statt einer Sterbegeldversicherung, so sollte es nicht verrechnet werden, im anderen Falle ja.
Wenn es sich um kranke Menschen, körperlich oder geistig handelt, sehe ich ein, dass ihnen geholfen werden muss, das ist wohl selbstverständlich. Das wird, so weit ich weiß, auch stets so gemacht.
Man muss dabei erst mal sehen, dass jeder Antragsteller auch einen Freibetrag für Sparguthaben hat. Da darf niemand sagen, dass es aufgebraucht werden muss. Das ist ja gesetzlich geregelt. Will man aber soziale Leistungen, in welcher Form auch immer, haben, dann muss man auch die Hosen runter lassen. Also Sparguthaben, Einnahmen und Ausgaben werden abgefragt.
Was mich hier wundert, dass auch Schulden abgefragt werden. Das ist mir nur aus dem Bereich Vollstreckung bekannt. Selbst wenn man Wohneigentum hat und Sozialleistungen beantragt, wird doch nur gefragt wie hoch die Rate ist. Eventuell noch aufgeschlüsselt in Tilgung und Zinsen.
Aber selbst, wenn Schulden eine Rolle spielen, ist eben auch der Freibetrag für Sparguthaben zu berücksichtigen. Da kann niemand verlangen, dass man es in die Abzahlung der Schulden investiert.
@Punktedieb: Das mit der Abfrage der Schulden hat mich auch sehr gewundert und besonders die Berechnung dazu. Bei einer Bekannten half ihr beispielsweise der Dispositionskredit bei der Beratungshilfe aus der Patsche, weil ihr ansonsten das Sparvermögen diese staatliche Hilfe versagt hätte durch die Höhe des Vermögens. Das finde ich schon etwas komisch muss ich sagen.
Um was für eine Beratungshilfe geht es dabei eigentlich? Ich kenne da eigentlich nur die juristische Beratung. Und da wäre es mir neu, dass man Schulden angeben muss. Es sei denn, dass diese durch laufende Raten bezahlt werden. Allerdings muss man aktuelle Kontoauszüge vorlegen und da wird eben auch der Dispositionskredit sichtbar. Alle anderen Schulden, wenn sie aktuell nicht bedient werden, werden auch nicht bei der Berechnung berücksichtigt.
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