Beispiele von Sonderausgaben in der Steuererklärung
Nun wird ja bald wieder der Jahreslohnsteuerausgleich für 2013 fällig und in diesem Zusammenhang würde mich mal interessieren, was man eigentlich unter Sonderausgaben alles aufführen könnte. Gelten für Sonderausgaben irgendwelche Höchstbeträge oder Pauschbeträge? Was packt ihr denn in eure Steuererklärung alles unter Sonderausgaben hinein, welche auch möglichst immer ihre Anerkennung beim Finanzamt finden?
Ich mache in meiner Steuererklärungen einige Sonderausgaben geltend und bisher hatte ich mit der Anerkennung keine Probleme. Dabei gilt, dass man diese Sonderausgaben entweder als Pauschbetrag geltend machen kann oder eben mit Einzelnachweisen den Höchstbetrag erstattet bekommt. Ich wähle eher die zweite Variante. Das muss aber jeder für sich klären, wenn die Kosten nämlich dem Pauschbetrag decken, so kann man auf die Quittungen gerne verzichten. Der Pauschbetrag beträgt derzeit 36 Euro.
Ich mache hier meine Altersvorsorge geltend sowie meine Ausbildung. Bisher kamen in diesem Zusammenhang nur Briefe zurück, in denen ich aufgefordert wurde, eine Quittung nachzusenden, weil es nicht ausreichend war, was ich aufgeführt hatte.
Ich gebe bei meinem Einkommensteuerjahresausgleich auch immer einige Sonderausgaben, jedoch meist ohne zusätzliche Belege an. Bisher hatte ich damit keinerlei Probleme. Zu meinen Sonderausgaben zählen die pauschalen Kontoführungsgebühren von 16 Euro, die Pauschale für die Beschaffung und Reinigung der Arbeitskleidung von 110 Euro, meine Private Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Unfall- sowie Berufsunfähigkeitsversicherung, Kfz-Versicherung (jedoch nur, wenn das Auto auch beruflich genutzt wird) und meine Krankheitskosten wie Medikamente, Kurbeiträge, Brille oder medizinische Hilfsmittel.
Die Sonderausgaben werden in den §§ 10 ff. des Einkommensteuergesetzes behandelt. Es handelt sich hierbei vornehmlich um die gesetzlichen Versicherungen, private Versicherungen, Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen, Renten und dauernde Lasten, Kinderbetreuungskosten, Kosten für die 1. Berufsausbildung, Kinderbetreuungskosten, Schulgeld und Spenden für begünstigte Zwecke. Kontoführungsgebühren und Arbeitsmittel sind übrigens Werbungskosten und Krankheitskosten sind außergewöhnlicher Belastungen und beides gehört nicht zu den Sonderausgaben.
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