Wie verbindlich ist die mündliche Einstellungszusage?

vom 23.01.2014, 14:18 Uhr

Nehmen wir mal an, dass Herr Sch. sich in einem Betrieb vorgestellt hat und gleich nach dem Vorstellungsgespräch eine mündliche Einstellungszusage bekommen hat. Er hat gesagt bekommen, dass er am 1. Februar um 9 Uhr im Betrieb sein soll. Alles Weitere würde dann folgen. Der Vertrag würde aber erst später angefertigt werden, weil die zuständige Person in Urlaub ist.

Herr Sch. geht also am 1. Februar arbeiten und ist dann auch pünktlich. Er hat aber nur diese mündliche Einstellungszusage. Kann da rechtlich gesehen noch was zwischen kommen? Klar ist, dass er eine Probezeit hat, die auf mündlicher Basis 14 Tage sein soll. Das erscheint Herrn Sch. auch sehr kurz. Aber was ist dran an so einer mündlichen Einstellungszusage? Zeugen hat im Prinzip nur der Chef, da er ja alleine zu dem Gespräch geladen war.

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich glaube rechtlich gesehen ist das sehr unsicher, in dem Fall würde ja Aussage gegen Aussage stehen. Aber normalerweise halten sich Unternehmen eigentlich an solche Zusagen. Oder gibt es irgendwelche Vorteile für den Chef, wenn er sich nicht an seine Zusage hält? Kam dir abgesehen von der sehr kurzen Probezeit noch etwas anderes suspekt vor?

» Baba88 » Beiträge: 23 » Talkpoints: 3,66 »


In meinen Augen ist eine mündliche Zusage überhaupt nichts wert. Mein Vater hatte mal ein Vorstellungsgespräch in einem Betrieb, das so dermaßen gut gelaufen ist, dass er sofort eine mündliche Zusage bekommen hat, dass er fest in diesem Betrieb würde eingestellt werden. Daraus ist aber nichts geworden, weil sich der Betrieb kurzfristig dann doch für einen anderen Arbeitnehmer entschieden hat, der sich kurz nach dem Gespräch mit meinem Vater beworben hatte und nach Meinung der Chefs besser geeignet war.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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