Mündliche Zusage bei neuer Wohnung - alte schon kündigen?

vom 23.01.2014, 14:11 Uhr

A hat mündlich eine Zusage bekommen für die neue Wohnung, die er sich angesehen hat. Allerdings kann er erst am 6. Februar den Mietvertrag unterschreiben. Das wäre für die Kündigung der alten Wohnung zu spät. So müsste er dann eine Monatsmiete mehr als Doppelmiete einkalkulieren. Die könnte er sich sparen, wenn er jetzt die Wohnung kündigt und darauf hoffe, dass nichts mehr dazwischen kommt und er den Mietvertrag wirklich unterschreiben kann.

Kann man eine mündliche Zusage unter Zeugen (A´s Mutter war bei der Wohnungsbesichtigung und der Terminvergabe für die Unterschrift zum Mietvertrag dabei) auch als verbindliche Zusage sehen? Man muss wohl dabei sagen, dass der Vermieter Sohn und Frau dabei hatte. Wenn alle Stricke reißen, kann der Vermieter sagen, dass er nie eine Zusage gemacht hat und er hat einen Zeugen mehr.

Würdet ihr die alte Wohnung schon kündigen, um wenigstens eine Doppelmiete zu sparen? A muss sowieso mit 2 Doppelmieten rechnen, weil er so schnell auch nicht in die neue Wohnung kommen kann und 3 Doppelmieten wären echt sehr viel. Standet ihr schon mal vor diesem Problem und wie habt ihr euch damals entschieden?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich persönlich würde nicht auf eine mündliche Zusage eines Vermieters bauen. Das heißt, solange ich keine schriftliche Zusage in Form eines Mietvertrages oder desgleichen in der Hand halte, bin ich nicht auf der sicheren Seite. Da ist es eigentlich relativ egal, ob der Vermieter mehr Zeugen auf seiner Seite hätte, ob ich mehr Zeugen hätte, die bezeugen könnten, dass ich eine mündliche Zusage von dem Vermieter bekommen habe. Letztendlich ist es doch so, wenn ich die aktuelle Wohnung kündige und auf die Aussage des neuen Vermieters baue und ich letztendlich die neue Wohnung nicht bekomme, stehe ich doch ganz ohne Wohnung da. Weshalb ich immer auf Nummer sicher gehen würde.

Wir hatten schon einmal so eine ähnliche Situation, da wurde uns auch mündlich eine Wohnung zugesagt und wir waren auch am überlegen, ob wir unsere aktuelle Wohnung kündigen. Letztendlich hatte ich nichts schriftlich in der Hand, weshalb ich auch warten wollte mit der Kündigung. Es hat sich auch herausgestellt, dass wir einen großen Fehler gemacht hätten, wenn wir die Wohnung gekündigt hätten. Immerhin hat sich der Vermieter nicht weiter bei uns gemeldet und auf Nachfragen von unserer Seite aus, hat sich der Vermieter verleugnen lassen. Wenn es so gekommen wäre und wir unsere aktuelle Wohnung auch verloren hätten und wir die neue Wohnung ja nicht bekommen haben, trotz der mündlichen Zusage, hätte ich mit meiner Familie auf der Straße gesessen. Ich bin wirklich froh, dass wir damals keinen falschen Schritt getätigt haben und auch in der Zukunft würde ich bei wichtigen Sachen immer auf eine schriftliche Bestätigung pochen.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich würde mich mal beim aktuellen Vermieter erkundigen, ob man die Kündigung im Fall der Fälle auch noch um einen Monat verschieben kann. Also man kündigt jetzt für Ende April. Aber schon in zwei Wochen weißt du ja, ob es mit der Wohnung klappt, für die du eine mündliche Zusage hast. Und in zwei Wochen kannst du die Kündigung dann entweder so lassen, zurücknehmen oder einen Monat verschieben.

Die meisten Vermieter sind da recht kulant. In den zwei Wochen rasen sie ja nicht gleich los und suchen neue Mieter. Also je nach dem wie die Lage in deiner Stadt aussieht. Und wenn du doch noch länger drin bleibst, ist das ja gut für sie.

Aber ich würde auf jeden Fall vorher nachfragen, damit man nicht ins offene Messer läuft. Richtig fest und ohne Kompromisse zu kündigen, mit nur der mündlichen Zusage, würde ich nicht. Es handelt sich dabei wohl auch um einen privaten Vermieter und keine Gesellschaft. Da wäre ich immer vorsichtig.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Es kommt auf die Wohnungssituation in der Stadt und auf die Ausweichmöglichkeiten an, wenn es nicht klappt. Wenn es vorher nur eine Studentenbude war und man auf die Eltern zurückgreifen kann, falls der Mietvertrag nicht zustande kommt, würde ich es riskieren. Aber ansonsten auf gar keinen Fall. Denn eine mündliche Zusagen nützt nichts.

Wenn die Wohnungssituation so angespannt ist wie in München, würde ich nicht kündigen, weil man in den drei Monaten keine andere Wohnung findet. Wenn allerdings genügend Wohnungen am Markt sind, könnte man es riskieren.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich würde auf keinen Fall eine Wohnung kündigen aufgrund der Zusage eines gegebenenfalls neuen Vermieters. Kommt jemand, der ihm angenehmer ist als A, wird er sich herausreden und A steht ohne Wohnung da. Die Mutter als Zeugin dürfte nicht gelten, da es Verwandtschaft ist. Wenn der neue Mietvertrag erst am 6. Februar unterschrieben werden soll, kann der neue Vermieter für A ein Schreiben aufsetzen mit der Vermietungszusage. Ich glaube, dass er so viel Einsehen hat, dass A nicht noch eine Miete zahlen kann.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Mir wäre solch eine Kündigung im Vorfeld einfach zu riskant. Er kann es sich bis dahin immer noch anders überlegen und einen potenziellen anderen Mieter, der ihm doch am Ende besser erscheint vorziehen und am letzten Tag die Wohnung einem noch absagen, sodass man dann die Kündigung seinem Vermieter schon gegeben hat und so vorschnell gehandelt hat.

Ich würde immer erst kündigen, wenn man für die neue Wohnung unterschrieben hat (z.B. Mietvertrag). Mündlich ist es einfach zu riskant und ich würde versuchen zumindest eine schriftliche Bestätigung zu bekommen, das du der neue Mieter ab folgendem Datum bist, sodass du es vorab schon einmal schriftlich hast. So kannst du bei deinem alten Vermieter pünktlich kündigen und hast die neue Wohnung somit sicher und kannst den Mietvertrag am 6. Februar unterschreiben.

Ich hatte dieses Problem selbst letzten Jahres und habe mir für die neue Wohnung eine Bestätigung schreiben lassen, da die Vermieterin nicht im Lande war, schrieb sie mir diese, unterschrieb sie und ließ sie mir per E-Mail als PDF-Datei zukommen. So sparte ich eine Monatsmiete, was mir auch sehr gelegen kam und kündigte die alte Wohnung.

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Mündlich ist so gut wie nichts wert. Auch mit Zeugen steht es dann eben Aussage gegen Aussage und niemand wird deswegen klagen wollen. An der Stelle von A würde ich mir eine Zusage geben lassen, diese sollte schriftlich mit Unterschrift sein und dann hat man eben auch etwas in der Hand. Zudem würde ich dann mit dem alten Vermieter ausmachen, dass man im Fall der Fälle seinen alten Mietvertrag noch verlängern kann. Da ist man dann eben auf der sicheren Seite. Ich würde auf jeden Fall nicht das Risiko eingehen und dann gegebenenfalls ohne Wohnung da stehen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich würde auf eine mündliche Zusage nicht vertrauen. Man weiß ja nie was der andere für Absichten hat. Ich würde entweder den Vermieter von dem Haus fragen wo ihr wohnt ob man dann noch kündigen könnte oder würde den anderen Vermieter fragen ob er es in einer schriftlichen Form belegen kann das ihr die Wohnung bekommt.

» jacky1990 » Beiträge: 36 » Talkpoints: 6,78 »


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