Strafen bei Falschaussagen bei der Polizei als Zeuge

vom 22.01.2014, 14:06 Uhr

Neulich habe ich mich mit Bekannten unterhalten. Irgendwie ging es darum, dass man bei der Polizei sagen kann was man will. Wenn man bei der Polizei eine Zeugenaussage macht und die ist nicht richtig ist das wohl völlig egal. So meinte es ein Bekannter. Er meint, dass man nur bei Gericht als Zeuge nicht lügen darf. Hat man bei der Polizei gelogen und man sagt dann vor Gericht die Wahrheit, dann ist die Aussage bei der Polizei keine Straftat.

Ich habe mich da ziemlich raus gehalten, zumal ein anderer Bekannter meinte, dass man auch für eine Falschaussage bei der Polizei eine Haftstrafe bekommen kann, die bis zu 5 Jahre sein kann. Die Strafe erscheint mir aber doch sehr hoch.

Wie sieht das aus, wenn man beispielsweise als Zeuge nur bei der Polizei nicht die Wahrheit sagt, ist das dann schon eine Straftat oder kann man bei der Polizei ruhig die Unwahrheit sagen? Wenn es eine Straftat ist, welche Strafe kann man bekommen?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Den einschlägigen Gesetzestext zu dieser Frage findest Du in § 153 StGB, der auch für Nichtjuristen einigermaßen verständlich ist. Die Falschaussage ohne Eid selbst ist danach nur strafbar, wenn es vor einer Stelle geschieht, die theoretisch den Eid abnehmen dürfte. Dazu ist aber weder die Polizei befugt noch die Staatsanwaltschaft. Hier käme das Gericht in Frage. Wer sonst noch zur Abnahme des Eides befugt ist, bin ich mir nicht sicher. Vielleicht wäre es noch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss.

Wenn durch diese Falschaussage allerdings andere Straftaten begangen werden, dann wären diese strafbar. Ich denke hier beispielsweise daran, dass eine falsche Person absichtlich beschuldigt wird. Das wäre dann eine Falsche Verdächtigung. Oder wenn man jemand anderen beschützen will und ihm ein Alibi gibt, kann das eine Begünstigung oder eine Strafvereitelung sein.

Wenn es dann zu einem Gerichtsverfahren kommt, kann es natürlich sein, dass man sich dort rechtfertigen muss für die falsche Aussage. Und im dümmsten Fall, wenn man durch die ursprüngliche falsche Aussage Kosten verursacht hat, kann es sein, dass einem die Kosten auferlegt werden.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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