Kosten für Zweitausbildung steuerlich absetzbar?
Herr M möchte gern eine Zweitausbildung absolvieren und das ist ja auch mit zum Teil nicht unerheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Zum einen stellt sich nun dem M die Frage ob diese Kosten voll oder möglicherweise nur zum Teil steuerlich absetzbar sind. Zum anderen ist fraglich ob es sich hierbei um Werbungskosten handelt oder wo würdet ihr diese Ausbildungskosten ansiedeln?
Die Kosten für eine Zweitausbildung sind steuerlich absetzbar. Sie können sogar - im Gegensatz zur Erstausbildung - steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden und das sogar in voller Höhe.
Das ist korrekt, die Zweitausbildung fällt unter die Kategorie „Werbungskosten“ und wird vom Finanzamt ohne Begrenzung anerkannt. Alle anderen Ausbildungskosten wären Sonderausgaben, diese werden aber meines Wissens bei 4000 Euro gedeckelt. Manchmal könnte es aber trotzdem günstiger sein eine Ausbildung als Sonderausgaben geltend zu machen weil sowieso jeder Arbeitnehmer einen Pauschalbetrag in Höhe von ca. 1000 Euro bei den Werbungskosten anerkannt bekommt. Diese Hürde muss man erst einmal überwinden damit unter dem Strich auch etwas herauskommt. Manche Ausbildungen sind ja in ihrer Form nicht so einfach zuzuordnen so dass sie oft in beide Kategorien passen.
Meine Frau hatte vor Jahren ihre Meisterausbildung per Fernschule gemacht und da hatte sich das richtig gelohnt. Ich weiß jetzt nicht mehr ob das für sie Werbungskosten waren, aber auf jeden Fall kann wirklich jede Ausgabe die auch nur im entferntesten damit zu tun hat geltend gemacht werden. Der größte Happen sind natürlich die Gebühren, die Bücherkosten und die Fahrkostenpauschale sowie eventuell anfallende Parkgebühren. Bei den Kilometern kann man 0,35 pro gefahrenen Kilometer ansetzen und das für die Hin- und Rückfahrt. Bei Ganztagesveranstaltungen wurde uns sogar der erhöhte Verpflegungsaufwand anerkannt, ich weiß aber nicht ob das heute noch möglich ist. Dazu muss man natürlich auch die entsprechenden Lehrpläne als Nachweis vorhalten damit man bei einer Nachfrage auch beweisen kann dass man dort war. Ich glaube wir hatten uns das auch immer in einer Liste formlos mit Unterschrift bestätigen lassen.
Der ganze Kleinkram läppert sich ja auch zusammen. Lasse dir bei jedem Einkauf im Schreibwarengeschäft den Kassenbon geben. Auch manche technischen Artikel lassen sich absetzen, ich denke dabei zum Beispiel an einen USB-Stick oder eine CD-ROM für Vorträge oder ähnliche Dinge. Man muss da auch ein bisschen kreativ sein. Auch eine (Akten-)tasche oder einen Rucksack für die Unterrichtsmaterialien könnte gehen. Wenn du spezielle Arbeits- oder Arbeitsschutzkleidung benötigst dann zählt das auch und wenn sie gereinigt werden müssen. Dann gibt es auch eine kleine Pauschale dafür wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch. Mir werden regelmäßig 150 Euro dafür anerkannt.
Ich würde sogar versuchen den Computer oder den Laptop und alle damit anfallenden Kosten zumindest Anteilsweise wieder einzutreiben. Jeder der in der Ausbildung ist muss im Internet recherchieren (oder auch in Bibliotheken- Fahrkosten!), etwas ausdrucken (Drucker, Druckerfarbe, Papier). Das alles geht nur wenn man einen DSL-Anschluss hat und den gibt es ja auch nicht umsonst. Manchmal benötigt man kostenpflichtige Software oder ähnliche Dinge.
Ich setze meine Zweitausbildung auch von den Steuern ab. Bisher gab es keine Probleme und ich habe im letzten Jahr meine Erstattung der Steuern erhalten. Für dieses und nächstes Jahr sieht das leider schlecht aus, weil ich keine Steuern bezahle und es somit nicht absetzen kann, auch wenn ich trotzdem eine Steuererklärung führen muss.
Die Kosten für die Zweitausbildung sind eindeutig Werbungskosten. Sollten die Kosten zusammen mit den restlichen Werbungskosten 1.600 Euro übersteigen, kann man auf dem Finanzamt ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen und bekommt dann einen Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte.
Absetzbar sind natürlich die Lehrgangskosten und die Lehrgangsgebühren. Die Fahrtkosten können mit 30 Cent je gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Bei Fachliteratur will das Finanzamt den Buchtitel wissen. Für Schreibwaren und Porto sollte man die Quittung aufheben. Internet- und Telefonkosten würde ich einfach mit einer Pauschale ansetzen, die natürlich nicht zu hoch sein sollte.
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