Ist Kündigung mit DE-Mail rechtskräftig wie Einschreiben?

vom 17.01.2014, 22:35 Uhr

Eine Kündigung per Einschreiben ist, auch wenn man nicht weiß, ob der Brief im Umschlag war, dennoch rechtskräftig. Denn das hatten wir schon. Es wurde anerkannt, dass wir einen Einschreiben Rückschein hatten. Aber wie ist es nun bei der DE-Mail? Es heißt immer, dass es auch wirklich genauso anerkannt ist. Aber ist es wirklich so oder sollte man doch besser per Einschreiben kündigen? Habt ihr schon per DE-Mail gekündigt? Wie anerkannt war es?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Rechtskräftig hin oder her, es wird wohl darauf ankommen, was man kündigt. Ich habe schon Mobilfunkverträge per e-Mail gekündigt und das wurde soweit schon akzeptiert. Ich habe dazu aber nochmals bei der Kundenhotline angerufen und mir den Erhalt bestätigen lassen. Als Nachweis habe ich mir dann noch den Namen des Mitarbeiters geben lassen und mir dazu noch den Anruftag und die Uhrzeit als Nachweis notiert.

Kündigt man aber beispielsweise ein Arbeitsverhältnis, so wird eine diesbezügliche Benachrichtigung per e-Mail wohl nicht ausreichend sein. Als Vorabinformation mag das vielleicht tauglich sein, aber der Form halber sollte man die Kündigung schon nochmals in Briefform nachschieben. Über die Feinheiten von DE-Mail bin ich jetzt zwar nicht so informiert, aber letztendlich dürfte da auch nicht viel Unterschied zu einer normalen e-Mailadresse bestehen.

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3769 » Talkpoints: 34,48 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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