Voraussetzungen um Zwischenmietvertrag abzuschließen

vom 15.01.2014, 10:51 Uhr

Wenn ich das soweit richtig verstanden habe ist ein Zwischenmietvertrag wohl dasselbe oder ähnlich wie ein Untermietvertrag. Habt ihr schon mal mit einer derartigen Vertragsart Bekanntschaft schließen können und wer ist denn eigentlich berechtigt als Mieter einen solchen Zwischenmietvertrag abzuschließen? Wann und wo findet ein Zwischenmietvertrag besonders und hauptsächlich Anwendung? Gibt es irgendwelche Knackpunkte bei einem Zwischenmietvertrag, die besondere Beachtung finden sollten?

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ein Vertrag zur Zwischenmiete ist genau das selbe wie ein Vertrag zur Untermiete. Klassisch findet man das in großen Städten, in denen es viele Studenten gibt. Absolvieren diese ein Semester im Ausland, dann werden die WG Zimmer und Wohnungen gerne zur Zwischenmiete angeboten, damit sie sich die Miete in der Zeit sparen können aber auch nicht direkt die Wohnung kündigen müssen.

Ansonsten gibt es das auch immer mehr von privaten Personen mit eigenen Häusern. Fahren diese für eine längere Zeit in Urlaub, dann vermietet man die eigene Wohnung oder das Haus in der Zeit auch an jemanden.

Wenn es sich dabei um das Eigenheim handelt, dann steht es jedem frei sich einen Zwischenmieter oder Untermieter ins Haus zu holen. Allerdings sollte man dabei beachten, dass auch hier eine Kaution für eventuelle Beschädigungen genommen wird. Auch ist es schon vorgekommen, dass möblierte Wohnungen von den Zwischenmietern komplett ausgeräumt worden sind. Somit sollte klar sein, dass die Kaution den Wert der Einrichtung übersteigen sollte. Ansonsten muss man das ganze auch vorab mit seiner Hausratversicherung abklären, denn im Normalfall zahlt diese bei Einbruch und Diebstahl. Jedoch gibt es viele Versicherungen die Diebstähle bei Untervermietungen ausgeklammert haben.

Wohnt man selbst zur Miete, dann hängt es vom eigenen Mietvertrag ab ob man überhaupt die Wohnung oder das Zimmer zur Zwischenmiete anbieten darf. In den meisten Mietverträgen ist das von vorne herein ausgeschlossen. Besteht keine Regelung im Mietvertrag dazu, dann sollte man mit dem Vermieter darüber sprechen ob es eine gemeinsame Lösung dafür gibt.

Darf man es doch, weil es im eigenen Mietvertrag erlaubt ist, dann haftet der Mieter für Beschädigungen komplett alleine. Auch das sollte man bedenken. Wenn also der Untermieter die Heizungsanlage kaputt macht, dann haftet in erster Linie nicht der Untermieter dafür, sondern der Mieter der auf dem Mietvertrag steht. Dieser kann sich den Schaden dann vom Untervermieter ersetzen lassen, jedoch ist das ein Prozess der lange dauert da dieses meistens über Gerichte geklärt werden muss.

Generell muss man sich die Leute sehr genau anschauen, die man in seine Wohnung lässt. Gerade wenn sie noch möbliert ist überlässt man dieser Person einen nicht unerheblichen Wert. Zusätzlich sollte man sich jedoch mit einer Kautionszahlung absichern wie auch mit seiner Hausratversicherung über das Thema sprechen.

Formell kann ein Untermietvertrag sehr knapp gehalten werden. Name, Anschrift und aktuelle Adresse reichen dafür aus. Dann eine kurze Beschreibung des Mietobjektes, der Mietdauer, der finanziellen Verpflichtungen und Kaution, Datum und Unterschriften der Vertragspartner. Dafür gibt es im Internet bereits vorgefertigte Formulare, in denen nur noch die o.g. Daten eingetragen werden müssen. Ansonsten bekommt man solche Verträge auch vom Mieterschutzbund überlassen. Ich würde immer diese Verträge hernehmen bevor ich etwas eigenes aufsetze, da diese umfangreicher sind und auch Aspekte mit bedenken, an die man selbst vermutlich gar nicht denken würde.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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