Müssen Kaninchen in Mietwohnung geduldet werden?
In diesem Thread *hier klicken* geht es darum, ob Katzen einfach so in eine neue Mietwohnung mitgenommen werden dürfen, ohne dass dies vorher mit dem Vermieter abgesprochen wurde. Seit letztem Jahr wurde vom Bundesgerichtshof entschieden, dass der Vermieter den Besitz von Haustieren nicht mehr so einfach verbieten darf.
Da ich Ende des Jahres die Wohnung einer Freundin übernehmen werde eventuell mache ich mir derzeit schon Gedanken, ob ich meine Haustiere, drei Zwergkaninchen, mitnehmen kann. Das Vermieter Haustiere nicht immer willkommen heißen verstehe ich durchaus. Vor allem bei größeren, anspruchsvolleren und unter Umständen auch lauteren Tieren wie Hunde und Katzen.
Nur wie sieht es da mit Nagern aus? Diese Tiere werden für gewöhnlich in Käfigen gehalten und sind beinahe lautlos. Sie kommen somit normalerweise nicht an die Wohnung (mehr oder weniger) ran. Wie ist hier die Regelung. Müssen diese ohne Bemerkung geduldet werden? Gilt dies auch für Kaninchen?
Kaninchen laufen doch unter Kleintiere. Die mussten Vermieter eigentlich schon vor der Regelung für Hunde und Katzen hinnehmen. Da hat der Vermieter eigentlich nur ein Mitspracherecht, wenn die Tiere irgendwie gefährlich sind beispielsweise. Und man sollte bei der Tierhaltung beachten, was halt so landläufig üblich ist. Wenn deine Karnickel sich also vermehren sollten, wäre das vielleicht nicht so gut, aber ein halbwegs verantwortungsbewusster Tierhalter wird wohl kaum 30 Kaninchen auf 20 Quadratmetern halten wollen.
@Bellikowski: Nein. 30 Kaninchen sind es nicht. Aber dafür drei. Die Tiere dürfen natürlich auch mal auf den Balkon (des Öfteren) raus, natürlich. Außer der Vermieter macht einen Besuch. Dann müssen Sie in ihren Käfig. In meinem Fall ist es nur, dass der Vermieter eigentlich nicht so begeistert von Tierchen ist, laut meiner Bekannten. Tiere wie Hunde und Katzen sind dort überhaupt nicht erlaubt. Auch heute noch nicht. Wie das bei Nagern aber ist, weiß meine Bekannte leider nicht. Daher meine Frage.
Kaninchen fallen unter den Begriff Kleintiere, da hat Bellikowski recht. Rechtlich ist es so, dass Kleintiere immer gehalten werden dürfen. Das heißt auch wenn dein Vermieter keine Tiere haben möchte, kannst du immer Kleintiere haben. Es ist also kein Problem. Das Ganze muss sich aber, wie schon erwähnt wurde, im normalen Rahmen halten. Es dürfen also nicht zu viele Tiere sein und es muss sich auch um die Tiere gekümmert werden, da man sonst ja auch andere Probleme bekommt.
Kleintiere müssen durch den Vermieter geduldet werden, auch gegen Katzen kann ein Vermieter nichts sagen. Bei Hunde steht es dem Vermieter frei diese zu verbieten, da sie unter Umständen andere Mieter durch ihre Lautstärke stören und auch in der Lage sind die Bausubstanz zu schädigen.
Problematisch wird es aber auch bei Kleintieren wenn sich andere Mieter darüber beschweren, z.B. weil die Käfige aufgrund mangelnder Pflege stark riechen. Sollten dann andere Mieter sich in der Nutzung ihrer Wohnung eingeschränkt sehen könnte der Vermieter dir die Tiere untersagen. Aber wer seine Tiere gut behandelt und pflegt hat da nichts zu befürchten.
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