Auflagen beim Verkauf privat hergestellter Lebensmittel

vom 12.01.2014, 14:13 Uhr

In einem anderen Thread habe ich ja schon davon geschrieben, dass einige schon ein komisches Gefühl haben, wenn man privat hergestellte Lebensmittel kauft bzw. verkauft. Ich habe mich dann gefragt, warum man da eigentlich keine Auflagen hat, wenn man doch so was verkauft und nicht verschenkt. Dann habe ich mich gefragt, wann man irgendwelche Auflagen erfüllen müsste? Muss man eigentlich beim Verkauf von Keksen, Marmelade und Kuchen, die man bei Veranstaltungen von Schule und Vereinen verkauft auch irgendwelche Auflagen erfüllen?

Ab wann muss man diese erfüllen? Denn man will ja einen Gewinn erzielen, wenn man so etwas verkauft. Wo kann man nachlesen wann man welche Auflagen erfüllen muss, wenn man privat hergestellte Lebensmittel verkaufen will? Oder gibt es da überhaupt keine Auflagen und könnte im Prinzip jeder, wenn er wollte beispielsweise selbst gebackene Kekse über eBay verkaufen?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Bei einem einmaligen Ereignis wie einem Kindergartenbasar will man nicht wirklich Gewinn erwirtschaften. Das Ganze ist doch für einen guten Zweck, oder?! Wenigstens für die Ausflugskasse der Kinder. Na jedenfalls, denke ich, wird da einfach ein Auge zugedrückt. Es ist keine wirklich öffentliche Veranstaltung, die kuchenbackenden Mütter sind keine Händler und es soll nicht wirklich Gewinn erwirtschaftet werden.

Wenn man allerdings auf Ebay oder auf einem Wochenmarkt oder sonst irgendwie wirklich selbstgemachte Lebensmittel verkaufen will, gibt es sehr hohe Auflagen. Als Imker bringen mein Mann und ich ja Honig in den Verkehr. Da ist es etwas einfacher, weil das ein Rohprodukt ist. Wir tun nichts dazu, wir nehmen nichts weg, es wird nicht erhitzt oder irgendetwas in der Art. Aber es gibt dennoch einige Regel. Z.B. was wir wie auf das Etikett schreiben müssen. Haltbarkeitsdatum, Adresse, Mengenangabe etc. In mindestens 5 mm großer Schrift.

Wenn man Marmelade herstellt, mischt man ja auch noch Zutaten zusammen und verarbeitet sie. Kurz gesagt, muss man folgende Dinge beachten: das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), die EG-Verordnung, das Hygienerecht und die Lebensmittelkennzeichnung. Darunter fällt unter anderem eine extra Küche, die gewisse Auflagen erfüllen muss. Z.B. muss sie bis oben hin gefliest sein. Und es darf auch gar nicht Marmelade heißen. Das darf doch nur noch die Orangenmarmelade aus England oder so ähnlich. Also es gibt eine Tonne an Gesetze, auf die man im Traum nicht gekommen wäre.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Auch für Kuchenbasare in Schulen oder Kindergärten gibt es teilweise Auflagen. So ist mir aus Thüringen bekannt, dass keine Kuchen mitgebracht werden dürfen, die gekühlt werden müssen. Also alles mit Buttercreme darf doch dort nicht angeboten werden. Dazu muss man eben auch sehen, dass dies keine regelmäßigen Veranstaltungen sind.

Macht man das auf gewerblicher Basis sieht es schon wieder anders aus. Ich kenne es von einer Frau, die sich darin versucht hat selbst gemachte Marmeladen zu verkaufen. Da musste sie für jedes Produkt eine Untersuchung im Labor durchführen lassen. Auch ein Raum wurde extra dafür umgebaut, weil ihre normale Küche absolut nicht dafür geeignet war.

Wobei es auch die Möglichkeit gibt, die private Küche zu nutzen. Aber auch dafür gibt es dann Auflagen, die man erfüllen muss. Das geht von komplett gefliesten Wänden bis hin zu einem Kühlschrank für private Lebensmittel und die geschäftlichen Zutaten.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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