Gewerkschaft unnötig wenn man Rechtsschutzversicherung hat?

vom 11.01.2014, 19:05 Uhr

Wir überlegen ja, dass wir eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Mein Mann versucht mir diese Versicherung gerade "schmackhaft" zu machen. Er meint, dass wir uns den Mitgliedsbeitrag der Gewerkschaft dann auch sparen könnten. Denn wenn in der Firma irgendwas wäre, was einen Rechtsbeistand braucht, könnten wir die Rechtsschutzversicherung ja in Anspruch nehmen.

Da er schon einige Jahre jeden Monat doch ca 50 Euro Gewerkschaft zahlt und er eigentlich noch nie was von der Gewerkschaft wollte, ist das schon sehr viel. Damals ist er eingetreten, weil er gehört hat, dass die Gewerkschaft bei Abmahnungen, Kündigungen usw. hilft.

Arbeitsrechtsschutz ist ja in dem Gewerkschaftsmitgliedsbeitrag enthalten. Das alles würde ja eine Rechtsschutzversicherung auch abdecken. Ist die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft dann unnötig, wenn wir eine Rechtsschutzversicherung hätten? Oder sollte man auf alle Fälle in der Gewerkschaft bleiben?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Eine Gewerkschaft ist eben nicht nur für den Rechtsschutz zuständig, sondern hat auch mehr Erfahrung mit den entsprechenden Firmen.

Außerdem geht es bei einer Gewerkschaft auch um die Arbeitnehmerrechte und Lohnerhöhungen. Ohne Zusammenhalt spielen einen die Arbeitgeber doch nur gegeneinander aus und letztlich gewinnt man dadurch nichts.

Den Gewerkschaftsbeitrag kann man übrigens auch steuerlich absetzen. Dies ist beim Rechtsschutz nicht so einfach.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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