Wann würde Rechtsschutz die Zahlung in der Regel ablehnen?
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt ja nicht in jedem Fall. Ich habe mal gelesen, dass eine Rechtsschutzversicherung die Zahlung ablehnt, wenn der Fall aussichtslos erscheint. Aber wie stellt die Versicherung fest, dass es eventuell aussichtslos ist diesen Fall zu gewinnen, wenn es doch erst einmal ein Richter entscheiden muss.
Gibt es wirklich Fälle, wo die Rechtsschutz eine Zahlung abgelehnt hat? Unter welchen Umständen würde sie auf alle Fälle ablehnen? Habt ihr schon solche Fälle gehabt und erlebt?
Einen solchen Fall hatte ich auch noch nicht, aber ich klage oder verteidige mich auch nicht zum Spaß. Es gibt schon einige Spezialisten, die gerichtsbekannt sind und versuchen, jedem etwas anzuhängen. Wer direkt nach Ablaufen der Frist ein Klage einreicht oder öfters Rechtsstreitigkeiten gewisser Art hat, braucht sich nicht zu wundern, wenn die Rechtsversicherung dann auch mal nein sagt. Darüber legen allerdings beide Seiten normalerweise den Mantel des Schweigens, da ein öffentlicher Streit darüber nur schadet.
Nein, bei mir hat die Rechtsschutzversicherung noch nie abgelehnt, einen Fall zu übernehmen. Bis auf einen Fall hat sie auch alles prima für mich erledigt. Bei dem erwähnten einen Fall hatte ich mir wohl den falschen Rechtsanwalt ausgesucht.
Ablehnen würde sie ganz sicher einen Fall, der von vorneherein aussichtslos ist. Bei der Rechtsschutzversicherung sitzen Experten, die das beurteilen können. Ferner haben sie genügend Rechtsanwälte zur Verfügung. Aber als Versicherungsnehmer weiß man auch selbst, was man der Rechtsschutzversicherung antragen kann und was nicht geht. In erster Linie versucht man ja, ohne Hilfe sein Recht durchzusetzen. Wenn das nicht geht, kommt der Rechtsanwalt ins Spiel. Dazu wird man dann die Rechtsschutzversicherung benötigen, die den Rechtsanwalt bezahlt. Alles Weitere läuft dann automatisch über ihn.
Ein Rechtsanwalt wird bestimmt auch im Sinne seines Klienten versuchen privat, ohne das Gericht in Anspruch nehmen zu müssen, eine Lösung zu finden. Das erspart der Rechtsschutzversicherung Gerichtskosten und dem Klienten Ärger und Lauferei.
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