Was passiert mit nicht verkauften Feuerwerkskörpern?

vom 10.01.2014, 21:05 Uhr

In Deutschland kann man nur am Ende des Jahres (und wenn man der Sendung "Wer wird Millionär" auf RTL glaubt, nur an den letzten drei Tagen des Jahres) Feuerwerkskörper in den Geschäften kaufen. Natürlich werden überall sehr viele Feuerwerkskörper verkauft und jedes Geschäft wird sicherlich Vergleichszahlen haben, um nicht allzu viele Feuerwerkskörper nach Silvester noch übrig zu haben.

Aber sicherlich kann man auch nicht auf die Rakete genau planen, weshalb mich interessieren würde, was dann im neuen Jahr mit den vom Silvester übrig gebliebenen Feuerwerkskörpern in den Geschäften passiert. Werden die nicht verkauften Feuerwerkskörper bis zum nächsten Jahr aufgehoben und dann wieder verkauft oder werden sie entsorgt? Passiert vielleicht noch etwas anderes damit oder bleiben vielleicht gar keine Feuerwerkskörper übrig, weil so knapp kalkuliert wird?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich habe mehrere Jahre im Einzelhandel gearbeitet, bei dem es auch jedes Jahr einen riesigen Feuerwerksverkauf gab. Die Feuerwerkskörper wurden von der bekannten Firma Weco angeliefert. Nachdem der Feuerwerksverkauf beendet war, musste man die restlichen Feuerwerkskörper ins Lager schaffen, denn diese durften nach dem 31.Dezember nicht mehr verkauft werden.

Wir musste nach den Feiertagen dann alles dokumentieren, was noch übrig geblieben ist und anhand eines bestimmten Lieferscheins kontrollieren und zur Retoure an die Firma Weco anmelden. Es musste alles gezählt werden und wieder in die Kartons, in denen die Feuerwerkskörper auch angeliefert werden wieder eingepackt werden. Man bekam dann einen Termin genannt, an dem die restlichen Feuerwerkskörper von der Firma Weco wieder abgeholt wurden. Man durfte keinerlei Feuerwerkskörper in der Filiale, noch im Lager über das restliche Jahr deponieren oder lagern.

Anhand des verkauften Feuerwerks konnte die Zentrale für jede Filiale eine Liste erstellen, welche Feuerwerkskörper noch übrig sein müssen und so konnten auch die Feuerwerkskörper mengen genau zurück gesendet werden. So war dies auch gewährleistet.

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Aufheben und erst recht Entsorgen kann ein Supermarkt doch gar nicht. Es ist schon schwierig in den drei Tagen eine sachgerechte Lagerung zu gewährleisten, aber über 360 Tage wäre es unmöglich. Dazu ist ein Supermarkt nicht ausgerüstet. Die Mitarbeiter sind auch nicht ausreichend ausgebildet. Feuerwerkskörper sind Gefahrengut und müssen dementsprechend behandelt werden.

Denn Feuerwerkskörper sind nicht zu unterschätzen. Da muss nicht unbedingt eine Zigarette in den Karton geworfen werden, damit die hochgehen. Die Umgebung darf z.B. nicht auf über 75 Grad erhitzt werden. Es dürfen auch nicht mehr als 100 kg auf einmal gelagert werden, damit ein eventueller Schaden nicht zu hoch wird. Es sei denn, es ist ein Lagerraum mit Brandschutzkriterien, wie z.B. Wänden aus schwer entflammbarem Material.

Und so ist, denke ich mal, kein einziger Supermarkt dazu geeignet, Feuerwerkskörper aufzubewahren. Die Gefahr wäre einfach zu groß. Daher holen die Hersteller die nicht verkaufte Ware wieder ab, wie SybeX das schon beschrieben hat. Dort werden sie dann entweder fachgerecht bis nächstes Silvester gelagert, wieder auseinander gebaut oder einfach für nicht-Silvester-Feuerwerke genutzt. Es gibt ja durchaus auch unter dem Jahr öffentliche Feuerwerke, z.B. am letzten Tag eines Stadtfestes oder ähnliches.

Und die Regelung mit dem Verkauf an nur drei Tagen ist auch wirklich real. Zumindest für Feuerwerkskörper der Kategorie Zwei. Diese dürfen nur vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden. Ist ein Sonntag dabei, darf man ab dem 28. Dezember verkaufen. Vor dem Verkauf muss man einen Antrag stellen und es muss namentlich genannt werden, wer für den Verkauf zuständig ist. Unter Kategorie Eins fallen z.B. Tischfeuerwerke. Kategorie Drei dürfen nur mit spezieller Genehmigung und Kategorie Vier nur von speziell ausgebildeten Personen, also Pyrotechnikern, angezündet werden. Drei und Vier sind also gar nicht im Einzelhandel erhältlich.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Natürlich dürfen Feuerwerkskörper nur an 3 Tagen verkauft werden. Das ist gesetzlich so festgehalten. Es macht auch wenig Sinn das Ganze dann ein ganzes Jahr im Lager zu haben, weil das wichtigen Platz wegnimmt und unnötige Kosten darstellen würden. Zumal man gerade bei Feuerwerkskörpern auch bestimmte Bedingungen einhalten muss und diese über ein ganzes Jahr nicht gewährleistet werden können. Man nimmt die Feuerwerkskörper also nach den Tagen wieder zurück und lässt sie nicht im Laden.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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