Formvorschriften um eine Einzugsermächtigung zu widerrufen
Einzugsermächtigungen haben bestimmt schon alle von uns erteilt. Ich persönlich habe auch schon den einen oder anderen Einzug per Rücklastschrift zurück geholt. Nur welche Formvorschriften gelten denn um eine Einzugsermächtigung gänzlich und möglichst rechtswirksam zu widerrufen? Genügt da eine E-Mail, ein Fax oder muss man das unbedingt schriftlich per Post bewerkstelligen? Habt ihr schon mal eine Einzugsermächtigung widerrufen und wie seid ihr dabei vorgegangen?
Ich mache das grundsätzlich per Post und dann auch per Einwurfeinschreiben. Dazu die bitte, dass ich eine Rückantwort möchte, dass man den Entzug zur Lastschrift zur Kenntnis genommen hat und berücksichtigen wird. Dazu kommt noch der Hinweis, dass man weitere Lastschriften grundsätzlich zurück buchen wird, was ja immer Kosten für die andere Seite verursacht.
Mit Mail oder Fax würde ich das nie machen. Denn die Rechtsprechung ist da wohl noch nicht so eindeutig, dass man es wirklich anerkennt, wenn man seinen Willen auf diesen Wegen kund tut.
Ich verschicke einen Entzug der Einzugsermächtigung grundsätzlich per Briefpost. Allerdings verzichte ich auf das Einwurfeinschreiben und sonstige Zusatzleistungen.
Normale Briefpost geht im Normalfall auch nicht verloren und ein Nachweis, dass etwas beim Empfänger abgeliefert wurde, nutzt im Zweifelsfall auch nichts, da man nicht beweisen kann, was denn genau in der eingeworfenen Sendung enthalten war.
Alledings bitte ich auch stets um eine Bestätigung, dass der Entzug der Einzugsermächtigung eingegangen ist. Bisher klappte das immer problemlos.
Einmal habe ich auch schon per Mail etwas gekündigt und die Einzugsermächtigung widerrufen. Diese Firma hatte damals damit geworben, dass das jederzeit problemlos möglich sei. Obwohl ich fest damit rechnete, dass es per Mail nicht klappen würde, war ich dann doch positiv überrascht. Aber das war nur mal eine Ausnahme, alles andere mache ich weiterhin per Brief.
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