Vorteile und Nachteile einer Steuerklassenwahl V + III

vom 08.01.2014, 14:04 Uhr

Es gibt ja viele verschiedene Steuerklassen. Manche sind ja vorgeschrieben, wenn ich das richtig verstanden habe und so ist für einen / eine Alleinstehende/r die Steuerklasse I vorgesehen. Wenn man aber verheiratet ist, dann kann man ja wählen zwischen jeder IV oder eben die V und die III. Aber welche Vorteile und welche Nachteile hat man bei welchen Steuerklassen? Welche sollte man wann wählen? Wie sieht das bei euch aus und warum habt ihr gerade diese Steuerklasse?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich, verheiratet, und meine Frau haben die Steuerklassenkombination III und V gewählt. Aus ganz einfachen Gründen, in der Steuerklasse III wird wesentlich weniger Lohnsteuer einbehalten, als in den Steuerklassen IV und V.

Da meine Frau nach der Geburt der Kinder erst gar nicht gearbeitet hat, dann auf 71% der vorherigen Wochenstunden reduziert hat, ist ihr Einkommen (brutto) um einiges weniger, als mein Bruttoeinkommen. Damit am Ende monatlich mehr Netto vom Brutto :D übrig bleibt, haben wir eben diese Kombination der Steuerklassen gewählt.

Bei sehr unterschiedlichen Einkommen macht es also Sinn, die Steuerklasse III für den am meisten verdienenden Ehepartner zu wählen, während der andere Ehgegatte dann die Steuerklasse V bekommt. Sind die Einkommen nahezu gleich, wie meine Frau und ich es vor der Geburt der Kinder hatten, ist die Kombination von Steuerklasse IV/IV sinnvoll.

Sicherlich ist es für denjenigen, der dann in Steuerklasse V besteuert wird, nicht gerade aufbauend, wenn vom Einkommen ein großer Teil abgezogen wird, in Summe mit beiden Einkommen ist dann aber doch besser. Bei der Einkommenssteuererklärung mit Zusammenveranlagung wird ja dann sowieso "abgerechnet" :wink:

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Steuerklasse IV wählt man bei nahezu gleichem Einkommen beider Ehegatten. Sie entspricht Steuerklasse I und man muss hier keine Jahressteuererklärung mehr machen.

Bei Steuerklasse III und V muss eine Steuererklärung gemacht werden. Die Steuerklasse III wählt man, wenn der eine Ehegatte wesentlich mehr verdient als der andere, da hier eine wesentlich niedrigerer Steuersatz angerechnet wird.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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