Kirchensteuer auf Kapitalerträge bald direkt einbehalten
Der Sparer kann sich freuen. Er bekommt bald weniger Arbeit oder doch nicht? Denn ab 1.Januar 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge direkt einbehalten für die entsprechenden Religionsgemeinschaften. Das wird dann auf dem Kontoauszug ersichtlich sein. Dazu gibt es eine gesetzliche Verpflichtung. Einmal werden im Jahr alle Kunden abgefragt, welcher Religionsgemeinschaft sie angehören. Die erste Abfrage ist ab dem 1. September 2014 bis zum 31. Oktober 2014.
Wenn das nicht gewünscht wird, kann man widersprechen und die Kirchensteuer vom Finanzamt erheben lassen. Die Abfrage der Religionszugehörigkeit erfolgt durch das BZST (Bundeszentralamt für Steuern). Jeder bekommt dann ein KISTAM (Kirchensteuerabzugsmerkmal). Ist das nun Bürokratie oder nicht?
Ja, das ist Bürokratie. Dafür zahlt man dort nur den Spitzensteuersatz von 25 Prozent und nicht 42 Prozent. Dies ist nun wirklich nicht die Welt und immer mehr Menschen in Deutschland haben dieses Problem nicht, weil sie eh kein Geld zum Anlegen haben. So etwas macht man einmal und dann ist es erledigt.
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