Überprüfung Gesamtgewicht bei gemieteten Schienenfahrzeugen

vom 02.01.2014, 20:51 Uhr

Schienenfahrzeuge können ja auch gemietet werden und ersparen so die Anschaffungskosten, die sehr hoch sind. Die Fahrzeuge an sich haben bestimmt schon einige Tonnen Eigengewicht. Ich nehme einmal an, dass es ein zulässiges Gesamtgewicht gibt. Wenn diese Fahrzeuge nun schwer beladen sind, wer überprüft das Gesamtgewicht, dass es nicht durch Überladung zu einem Unfall mit bösen Folgen kommt? Wer außer den eigenen Mitarbeitern ist dafür zuständig?

Egal, ob es Güterwaggons sind, Baukräne, Riesenbagger oder sonstiges, nicht alle sind gemietet. Da sehe ich die Möglichkeit, von festen Überprüfungsmöglichkeiten bei eigenen Schienenfahrzeugen, diese grundsätzliche Überprüfung ist jedoch bei gemieteten Schienenfahrzeugen, die beladen wurden, anders.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Bei Güterwaggons sehe ich da kein Problem, denn dafür gibt es ja auf Rangierbahnhöfen oder auch Rangiergleisen Wiegestationen. Aber wer mietet sich denn einen Güterwaggon? Aber auch Baukräne oder Bagger selbst, werden ja kaum gewogen. Da sollte man ja nur das zulässige Maximalgewicht der Hebelast oder das Höchstmaß der Schaufelzuladung beachten. Aber explizit gewogen werden doch die Kräne und Bagger doch nicht, oder? :think:

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3769 » Talkpoints: 34,48 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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