Kann man die Steuererklärung noch 6 Monate später ändern
A ist gerade ein wirklich blöder Fehler aufgefallen, als A die neue Steuererklärung gemacht hat. Und zwar hat A für 2012 angegeben, das A das volle Kindergeld erhielt, aber da es A beim Unterhalt wieder abgezogen wird, stimmt das ja gar nicht. A hat also 2204 Euro zu viel angegeben.
A denkt, dass A mit der richtigen Angabe mehr heraus bekommen hätte, und fragt sich deshalb jetzt, ob A die Änderung noch nachträglich einreichen kann, obwohl die Erklärung schon sechs Monate alt ist. Habt ihr eine Ahnung was A jetzt machen kann, denn A ist niemand, der es sich leisten kann, etwas zu verschenken.
Grundsätzlich ist der Zeitpunkt, wann die Steuererklärung eingereicht wurde, nicht relevant. Wichtig ist der Steuerbescheid. Dieser wird einen Monat nach Bekanntgabe bestandskräftig, wenn kein Widerspruch erhoben wurde.
Ein Änderungsantrag, der zu einer Steuerminderung führt, kann danach nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erfolgreich eingelegt werden. In der Regel ist das zulässig, wenn eine Frist unverschuldet versäumt wurde (Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand).
Ich würde in jedem Fall einen Antrag auf Berücksichtigung, der im Antrag falsch angegebenen Beträge, stellen. Dann muss das Finanzamt zumindest über diesen Antrag entscheiden. Ich würde dabei möglichst genau schildern, wie es zu dem Mißverständnis kam. Im schlimmsten Fall wird er dann als unzulässig zurückgewiesen. Im besten Fall, kann muss aber nicht, sich das Finanzamt zugunsten des Antragsstellers entscheiden.
Ich glaube nicht, dass hier zu Gunsten des Antragstellers entschieden wird. Ich habe auch mal doofe Fehler gemacht, habe mir aber durch Eigenrecherche ausgerechnet, dass es nicht wirklich zu Gunsten von mir gewesen wäre. Im nächsten Jahr ist er schlauer. Vielleicht sollte er sich mehr zu diesem Thema belesen. Fehler können passieren, aber ich denke halt nicht, dass ein solcher Antrag viel bringen wird. Ansonsten könnte man auch noch die Steuererklärung von 1988 anfechten und korrigieren lassen.
Bei einem normalen Steuerbescheid hat man einen Monat Zeit zum Widerspruch. Ist diese Frist abgelaufen, geht nichts mehr. Manche Steuerbescheide werden allerdings unter Vorbehalt erstellt.
Ist kein Steuerbescheid ergangen oder die Monatsfrist noch nicht um, würde ich Widerspruch einlegen und die Begründung eventuell nachreichen. Ansonsten kommt es auf die Art des Bescheides an. Das Finanzamt ist übrigens auch zur Auskunft verpflichtet.
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