Zuschläge bei Sonntagsarbeit gesetzlich verankert?

vom 29.12.2013, 20:53 Uhr

Wie in vielen Städten war heute auch bei uns die Innenstadt verkaufsoffen und natürlich wahnsinnig voll. Da ich aus dem Handel komme, weiß ich, dass Unternehmen, die tarifgebunden sind, extra Sonntagszuschläge zahlen oder man die gearbeiteten Stunden doppelt abfeiern kann.

Aber es sind ja längst nicht alle Einzelhandelsgeschäfte an einen Tarifvertrag gebunden. Wie ist es dann mit den Beschäftigten in diesem speziellen Fall? Gibt es eine gesetzliche Regelung dafür? Irgendwie sollte der Arbeitnehmer schon dafür belohnt werden dass er an einem Sonntag arbeitet. Was sagt ihr dazu?

» meredesgrey » Beiträge: 308 » Talkpoints: 9,14 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ja, eine gesetzliche Regelung gibt es dafür: Das Arbeitszeitgesetz. In § 9 Arbeitszeitgesetz ist festgesetzt, dass Sonntagsarbeit grundsätzlich verboten ist; "Sonntagsarbeit" bedeutet dabei, Arbeit an Sonntagen in der Zeit von 00:00 bis 24:00 Uhr. Es gibt aber Ausnahmen von diesem Verbot, in §§ 9 und 10 Arbeitszeitgesetz. Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Arbeitnehmern ein sogenanntes Weisungs- oder Direktionsrecht, das heißt, er kann bestimmen, wie und vor allem auch wann eine Arbeit zu erledigen ist. Bei also beispielsweise einem Ladengeschäft, dass auch sonntags geöffnet hat, kann der Arbeitgeber also bestimmen, welche Mitarbeiter dort den Dienst am Sonntag zu versehen haben. Dem Arbeitnehmer muss aber dann ein Ersatzruhetag an einem anderen Wochentag zugestanden werden. Fünfzehn Sonntage im Jahr muss jeder Mitarbeiter mindestens frei haben.

Ich befürchte, dass diejenigen Einzelhandelsgeschäfte, die keinem Tarifvertrag unterfallen, ihren Mitarbeitern wahrscheinlich auch nicht mehr für die Sonntagsarbeit bezahlen. Ich persönlich finde, dass jedem Arbeitnehmer, der sonntags, feiertags oder auch an Samstagen arbeiten muss, ein Zuschlag zu seinem "normalen" Lohn gewährt werden müsste, Tarifvertrag hin oder her. Schließlich ist es persönlich durchaus belastend, zu Zeiten arbeiten zu müssen, an denen andere (beispielsweise Freunde, Familie, Bekannte...) frei haben!

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» Kate110 » Beiträge: 485 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Kate110 hat geschrieben:Schließlich ist es persönlich durchaus belastend, zu Zeiten arbeiten zu müssen, an denen andere (beispielsweise Freunde, Familie, Bekannte...) frei haben!

Aber es zwingt einen ja niemand dazu, sondern man sucht sich diese Arbeitszeiten ja mehr oder weniger freiwillig mit der Berufs- bzw. Firmenwahl aus. Ich finde es zwar persönlich auch ganz schön, dass ich für solche Arbeitszeiten Zuschläge bekomme, aber wenn ich Sonntags nicht arbeiten wollen würde, hätte ich mir ja einfach einen anderen Beruf aussuchen können.

Ansonsten glaube ich nicht, dass es tatsächlich Vorschriften dafür gibt, dass Zuschläge grundsätzlich gezahlt werden müssen. Bindend sind da dann nur Tarif- und Arbeitsverträge. Wenn in beiden kein Zuschlag drin steht, dann hat man eben ganz einfach Pech gehabt.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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