Klage bei Gericht einreichen auch ohne Anwalt möglich?

vom 26.12.2013, 23:21 Uhr

An Weihnachten haben wir uns über ein Thema unterhalten, welches mir nicht aus dem Kopf geht. Es ging wohl um irgendeinen Nachbarschaftsstreit und da fiel die Frage, ob man jemanden verklagen kann ohne sich einen Rechtsanwalt zu nehmen. Muss man unbedingt einen Rechtsanwalt haben, wenn man jemanden verklagen will oder eine Klage einreichen will? Bei welchen Fällen braucht man unbedingt einen Rechtsanwalt und welche Klagen kann man auch ohne Rechtsanwalt durchziehen?

Benutzeravatar

» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Grundsätzlich braucht man meines Wissens für eine einfache Klage theoretisch oft keinen Anwalt. Praktisch ist ein Anwalt aber oft doch ganz hilfreich, weil man als Normalperson oft keine Ahnung von den ganzen Formalien hat, die man einhalten muss. Das fängt schon dabei an, welches Gericht eigentlich zuständig ist. Für welche Klagen man einen Anwalt zwingend braucht, findet man im Netz gut unter dem Stichwort Anwaltszwang. Ich glaube, bei der Scheidung braucht man mindestens einen Anwalt. Und im Hinterkopf habe ich noch, dass man am Landgericht einen Anwalt braucht.

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich habe selbst schon mal eine Klage beim Sozialgericht eingereicht, weil mein Chef zu geizig war einen Anwalt zu nehmen. Wo ich klage mussten, konnte ich aber Gott sei Dank dem Schriftverkehr mit der Rentenkasse vorher entnehmen. Funktioniert hat es, aber es kam auch sofort ein Pöbelbrief vom Gericht zurück, weil ich nicht wusste, dass ich alles in zigfacher Ausführung einreichen hätte müssen und ein armer Beamter musste wohl daher selbst den Kopierer bemühen.

Was die Landgerichte betrifft, hat mein Vorredner übrigens recht, die schreiben gleich in ihren Schriftverkehr, wenn ein Anwalt zwingend erwünscht ist.

Benutzeravatar

» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Vor dem Amtsgericht kann man selbst eine Klage einreichen, wenn der Gegenstandswert der Sache den Betrag von 5.000,00 Euro nicht überschreitet. Vor den Amtsgerichten werden generell Verfahren mit Gegenstandswerten von unter 5.000,00 Euro betrieben, Zwangsvollstreckungsverfahren und Familiensachen. Bei Familiensachen wird jedoch unbedingt ein Anwalt benötigt.

Verfahren, die 5.000,00 Euro überschreiten, werden an die Land- und Oberlandesgerichte übergeben. Wenn man also eine Klage beim Amtsgericht einreicht, sich aber verfahrenstechnisch nicht so gut auskennt, kann es aus den vorgenannten Gründen passieren, dass das Gericht an eines der oberen Gerichte verweist. Dann wird es auch nahelegen, sich einen Anwalt zu nehmen.

Nehmen wir mal das einfache Beispiel, dass du jemandem einen alten Schrank verkaufst, den du nicht mehr haben willst. Ihr einigt euch mit Kaufvertrag auf einen Betrag von vielleicht 500,00 Euro. Du erhälst dieses Geld aber nie.

Also kannst du, da es hier nur um 500,00 Euro geht, Klage beim Amtsgericht einreichen. Auch hier muss man aber bedenken, dass du bei der Bestimmung des richtig zuständigen Amtsgerichtes den Wohnort des zu Beklagenden nehmen musst. Es gibt nur eine Ausnahme: Ihr habt euch bei Abschluss des Kaufes auf einen Gerichtsstand geeinigt (ist oft bei Gewerbetreibenden der Fall).

Weiter gibt es Fristen, an die man sich bei Einreichen der Klage halten muss. Du musst zuerst einmal den Käufer in Verzug setzen. Das heißt, im Kaufvertrag müsst ihr vereinbart haben, ob die Summe überwiesen oder in Bar bezahlt werden sollte bzw. wenn sie überwiesen werden sollte, ab wann der Käufer im Verzug ist.
Außerdem kannst du nicht erst Jahre später mit der Klage kommen, denn irgendwann ist dein Anspruch nämlich verjährt.

Eine Klage ist ferner an einige Formvorschriften gebunden. Egal, ob es nun um den Kauf eines Gegenstands oder den Streit in der Nachbarschaft geht.
Eine Klage muss als solche klar erkenntlich sein, das bedeutet, dass sie die Überschrift "Klage" ganz dick und fett gleich am Anfang deines Schriftsatzes tragen muss.

In dieser Klage muss man dann seinen kompletten Namen angeben, die Adresse, gegen wen genau (mit Adresse) man klagen will und welche Handlung des Amtsgerichts man beantragt.

Danach muss man sehr ausführlich darlegen, warum man glaubt im Recht zu sein und möglichst viele Belege und Nachweise beifügen und das noch in Kopie für jeden einzelnen Beteiligten, sonst bekommt man die Kopierkosten noch auferlegt.

Im Falle des Nachbarschaftstreits kann man außerdem entscheiden, ob das Problem so akut ist, dass ein gegenwärtiges Nebeneinanderleben schier unmöglich ist. Dann wäre eine einstweilige Verfügung gegeben.

Generell würde ich dazu raten, bei einer Klage einen Anwalt einzuschalten. Dieser ist ja auch über die aktuelle Rechtslage informiert und kann daher schon eine erste Einschätzung geben, ob überhaupt eine Chance darauf besteht, dass die Klage Erfolg hat.

Außerdem kennt sich dieser mit den Fristen einer Klage aus, denn diese sind sehr wichtig. Manche Fristen sind sogenannte "Notfristen". Wird eine davon verpasst, kann schon das gesamte Verfahren in Gefahr sein.

» YariXxX » Beiträge: 635 » Talkpoints: 21,58 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ein Rechtsanwalt ist dafür da, um eine Hilfe zu sein, da er ja quasi das Gesetz studiert hat. Daher ist es eigentlich nie verkehrt, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen. Aber es ist auch möglich, komplett auf einen Rechtsanwalt zu verzichten. Sie sind keine Pflicht, um vor Gericht zu ziehen oder jemanden zu verklagen.

Benutzeravatar

» Divia » Beiträge: 745 » Talkpoints: 55,66 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^