Gibt es eine gesetzliche Verjährungsfrist für Gewinne?

vom 25.12.2013, 11:42 Uhr

Kind A. hat als Vierzehnjähriger im Februar 2011 bei einem Computerspielwettbewerb 25 Bitcoins gewonnen und sich den Gewinn, aus welchen Gründen auch immer, nicht abgeholt. Damals waren die Bitcoins auch noch nicht allzu viel wert. Er vergaß sie wieder und erst letzte Woche kam ihm dieser Gewinn bei einem Gespräch über Leute, die mit Bitcoins reich geworden sind, wieder ins Bewusstsein. Seine 25 Bitcoins wären jetzt weit über 10 000 Euro wert.

Meint ihr, er könnte jetzt noch einen Anspruch auf den Gewinn bei dem damaligen Sponsor oder Klan erheben? Verjähren Gewinne nach einer gewissen Zeit, wenn sie nicht abgeholt werden? Ist das gesetzlich geregelt?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn der Veranstalter des Gewinnspiels in seinen AGB keine Verjährungsfrist angegeben hat, gilt laut gängiger Rechtsprechung die dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnisnahme (§ 199 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres in dem die Kenntnisnahme erfolgt ist, hier wäre das Ende 2011. Vorrang hat aber die AGB, meist wird hier eine Frist genannt die oft kurz gehalten wird damit die Gewinne bei Nichtinanspruchnahme an andere Gewinner weitergegeben werden können.

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» Karteileiche » Beiträge: 259 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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