Abzug von Kaution wegen Risse in eh schon altem Waschbecken?
Herr A.s Wohnung ist eine Altbauwohnung und das Bad ist vor dessen Einzug nicht renoviert worden. Er hat sogar schriftlich, dass das Bad alt ist. Denn in der letzten Mieterhöhung wurde genau aufgeführt, wie die Wohnung in den Mietspiegel passt, und wegen der zwei alten Bäder wurden eben ein paar Prozentbruchteile abgezogen.
Das Waschbecken ist zwar alt, aber bei A.s Einzug waren keine Risse drin. Die hat er irgendwann einmal verursacht. Herr A. möchte natürlich, dass ihm beim Auszug möglichst wenig von der Kaution abgezogen wird, und er überlegt, ob er sich ein gebrauchtes Waschbecken kaufen und einbauen soll. Muss Herr A. die Risse überhaupt reparieren? Ist das seine Sache oder gehört das zur normalen Abnutzung eines vorher eh schon sehr alten Waschbeckens dazu, das vielleicht schon vorgeschädigt war?
Risse in einem Waschbecken sind bestimmt keine normale Abnutzung. Hat A keine Haftpflichtversicherung? Mir ist bei einer Wohnung mal eine Parfümflasche ins Waschbecken gefallen, die eine Macke verursacht hat und ich habe das Waschbecken durch die Versicherung als Zeitwert ersetzt bekommen. Das heißt, dass der Vermieter den Zeitwert ersetzt bekam und ich keine Kaution abgezogen bekam. Wenn das Waschbecken von A schon so alt ist, wird es auch kaum einen Zeitwert geben. Deswegen sollte man da wirklich aufpassen, dass der Vermieter einem da nicht übers Ohr hauen will.
A sollte das der Versicherung melden oder in den Mieterbund eintreten und sich da beraten lassen. Im Prinzip braucht A nur den Zeitwert ersetzen und den kann dir der Mieterbund ausrechnen. Das würde ich aber erst bei Auszug machen und direkt auch anbieten, dass du den Zeitwert bezahlst, der bei einem alten Waschbecken nur ein paar Euro sein kann, wenn überhaupt.
Danke. Das mit dem Zeitwert wusste ich gar nicht. Heißt das, dass auch eineTüre nur vom Zeitwert her ersetzt werden muss? Herr A. hat nämlich auch noch eine alte Türe, die ein Sohn einmal so fest gegen ein Möbelstück geschlagen hat, dass sie ein Loch hat. Die Tür kann vor acht Jahren, als Herr A. eingezogen ist, nicht teuer gewesen sein, da sie innen nur aus einer Art Pappe besteht. Herr A. hat nämlich schon überlegt, eine neue Tür zu kaufen, aber das über den Zeitwert abzurechnen, ist natürlich günstiger. Das Loch an sich stört Herrn A. bis zum Auszug nicht. Die Haftpflichtversicherung des Herrn A. ist eine mit Selbstbeteiligung, würde er also nicht in Anspruch nehmen können und auch nicht wollen.
Eine Haftpflichtversicherung ist immer nur eine Zeitwertversicherung und keine Neuwertversicherung. Anders als bei der Hausratversicherung. Da A aber etwas kaputt gemacht hat, ist es ein Schaden, den die Haftpflichtversicherung übernehmen würde. Also muss auch A nur den Zeitwert bezahlen.
Bei mir ist es mal so gewesen, als ich mich von meinem 2. Mann getrennt habe, musste ich ganz schnell eine Bleibe finden. Ich habe dann auch schnell eine Wohnung gefunden. Und aus Freude, weil ich so schnell eine Wohnung gefunden habe, habe ich bei der Übergabe nicht genau auf alles geachtet. So hatten die Türen schon einige Macken und meine Kinder haben dann auch noch 2 Macken durch aufhängen von Bildern an die Tür gemacht. Allerdings habe ich beim Auszug dann 4 Jahre später, als die Vermieterin genau das bemängelte, meiner Versicherung den Schaden gemeldet und meine Vermieterin bekam den Zeitwert, der damals pro Tür genau 2 DM entsprach. Bei 3 Türen bekam meine Vermieterin für die 40 Jahre alten Türen noch 6 DM.
Meine Vermieterin wollte sich das Geld dann von mir holen. Da aber nur ein Zeitwert bezahlt werden musste, musste sie sich mit den 6 DM zufrieden geben. Es wäre vielleicht gut, wenn A das über die Versicherung machen lässt und dann der Versicherung eben die Selbstbeteiligung gibt. Was ja auch nur ein paar Euro sein kann. Aber damit ist A auf der sicheren Seite. Was die Versicherung bezahlt hat, braucht A nicht mehr zu begleichen. Auch keine Differenz. A muss ja nicht mehr der Versicherung bezahlen, als die Versicherung gezahlt hat.
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