Auch bei privatem Autoverleih jährliche HU Pflicht

vom 08.12.2013, 18:39 Uhr

A will, wie ich hier schon angesprochen habe, einen kleinen privaten Autoverleih aufmachen. Es geht dabei nur um seinen eigenen Wagen. Dass er dennoch ein Gewerbe anmelden muss, kann sich A denken. Aber deswegen gilt es doch noch als privater Autoverleih, oder? A weiß, dass gewerbliche Autoverleihfirmen ihre Autos zum jährlichen TÜV bringen müssen und die Hauptuntersuchung ist da nicht alle zwei Jahre, sondern das TÜV Siegel wird dort jedes Jahr vergeben. Ist das bei privatem Autoverleih genauso?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Sobald du Geld nimmst ist es nicht mehr privat sondern gewerblich. Würdest du deinen Wagen wirklich nur verleihen, also unentgeltlich abgeben, dann wäre es privat und der einzige Ansprechpartner wäre deine Autoversicherung die eventuell höhere Beiträge möchte wegen einer Erhöhung der Gefahr durch verschiedene Fahrer. Willst du dein Auto gegen Geld vermieten dann ist es gewerblich und nicht privat, daher gelten dann auch die Regelungen für das entsprechende Gewerbe, wie eine jährliche Hauptuntersuchung, eigener Rundfunkbeitrag für das Autoradio des Gewerbebetriebes, falls vorhanden, und eben eventuell höhere Beiträge bei deiner Autoversicherung.

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» Karteileiche » Beiträge: 259 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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